2.PUA zum NSU/Rechtsterror nach der 10.Sitzung: Schützt GBA Nazispitzel der Geheimdienste mit dem rechtlichen Status als Beschuldigte vor Nachfragen?

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Schützt GBA Nazispitzel der Geheimdienste mit dem rechtlichen Status als Beschuldigte vor Nachfragen?

Die KHKs im BKA Stefan Leibnitz und Michael Kluckert gaben sich am Montag dem 15.5.17  vor dem 2. PUA in BW zum NSU und Rechtsterrorismus  alert und smart. Aus ihren Überzeugungen macht sie jedenfalls keinen Hehl.
Der für die Abklärung möglicher Unterstützungsstrukturen u.a. in Ludwigsburg/Heilbronn zuständige Sachbearbeiter Kluckert gab sich "sicher" in der das BKA erkenntnisleitenden These, dass NSU KernTrio habe sich im Banküberfallbusiness wie Tötungsfeldzug zunehmend professionalisiert und - vorallem - von nazistischen Unterstützungstrukturen "unabhängig gemacht"t.
Dumm nur, dass noch nach dem Beginn der Anschlags- und Mordserie, Zschäpe und Mundlos auch  Jahre nach dem Wegtauchen noch sicher bis ins Jahr 2001 in der Ludwigsburger Szene  auftauchte bzw.  auch über ihre "Jobbereien" bei dem Nazispitzel Marschner in Sachsen mehr als starke Indizien vorliegen. Oder  Ist die BKA "ProfessionalisierungsThese"  nur die Umschreibung für  die erst  jetzt bekanntgeworden Übergabe eine Waffenkoffers an seinen V-Mann Führer eines weiteren NS-Spitzels mit Kontakt zum Kern Trio. Ist dieser Vorgang vielleicht der reale Hintergrund für die grössere Distanz von Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt zur Szene? Dumm auch, dass KHK Michael Kluckert Kenntnispreisgabe von wesentlichen Teilen der potentiellen Unterstützerinnen in BaWÜ gleich Eingangs mit seiner eigenen "Unkenntnis"  verweigerte. 

Alert waren die BKA- Beamten, die ganz selbstverständlich Audiodokumente für die öffentliche Publikation ihrer Aussagen im öffentlichen Auftrag geführter Ermittlungen natürlich rein persönlich verweigerten, aber in einer andern Hinsicht. Knirschen  in der "herausragenden Zusammenarbeit" mit dem LKA in Stuttgart lagen selbstverständlich nur daran, dass der GBA bei noch stattfindenden Ermittlungen gegen Beschuldigte keine Aktenfreigabe einräumen konnte .
Flugs wurde auch ein weiterer VS-Nazisspitzel aus Baden-Württemberg, der European White Knight Gründer mit den zwei Polizisten aus der Einheit von Michèle Kiesewetter , Achim Schmid, in den Beschuldigtenstatus geschoben. Was der 1. Ausschuss unterlassen hatte, die Befragung Schmids, ist jetzt nur über die benevolente Einwilligung des GBA möglich, da KHK Kluckert diesen in den USA bereits befragt hat. Achim Schmid ist der zweite bekannte V-Mann Nazispitzel von Inlandsgeheimdienst und Polizei der nach Thomas Starke / jetzt: Müller so als Beschuldigter von seinem Aussageverweigerungsrecht - GBA sei Dank -  Gebrauch machen kann. Andere Nazi V-Leute wie der potentielle   Beschäftiger Böhnhardts, Marschner haben sich abgesetzt.In die Schweiz oder wie Michael See in das EU-Land Schweden. Ob Ihnen vom GBA auch der Schutz der Aussageverweigerung durch den Status als Beschuldigter verliehen wird oder Sie Ihn schon haben, bleibt abzuwarten.

Auch der smarte KHK Leibnitz wusste mit einem Drops den Ausschuss zu blamieren. Die angeforderte Nachauswertung der Funkzellensammlung von Mordtag an Michèle Kiesewetter in Heilbronn  auf regionale Nazikontakte scheitere ganz selbstverständlich am "Datenschutz"  der potenteillen Naziunterstützer, die ja  nach Befragung keinen "Beschuldigten"status erlangt haben. Aber auch für den BKA Sachbearbeiter Aufenthalt, Stefan Leibnitz gibt es eine völlig offen Frage  warum Heilbronn? - warum diese beiden Polizisten? Wie schön doch, dass die Rechtsfigur des "Beschuldigten" in beiden Fällen an "unnötigen" Ermittlungen hindert! 

(kmm 17.5.17)