Erneut keine Aufklärung: NSU PUA in Baden-Württemberg schiebt weiter an Generalbundesanwalt

Erneut keine Aufklärung: NSU PUA in Baden-Württemberg schiebt weiter an Generalbundesanwalt

Wie der mit mutmasslich mit noch  drei Sitzungen zu Ende gehende Untersuchungsausschuss mitteilte, werden zwei Sachverhalte von ihm nicht weiter behandelt: Die Aussagen der Zeugin Zehlia K. im Untersuchungsausschuss am 28. September 2015 und 30. Oktober 2015, dass sie in der ersten Jahreshälfte 2015 von Ermittlern erneut zu ihren Beobachtungen am Tattag in Heilbronn befragt worden sei, konnte der Ausschuss nicht die Polizisten ermitteln, die eien Identifizierung einer im Wertwiesenpark flüchtenden Person bestätigen könnten.. Der Generalbundesanwalt (GBA) soll nun weiter ermitteln.
In einem anderen Fall hatte sich ein Zeuge unter annoymer email an den Ausschuss gewandt. Die Person habe dabei angegeben, kurz vor dem Mordanschlag auf die Polizistin Michèle K. und den Mordversuch an ihrem Kollegen Martin A. in Heilbronn wichtige Beobachtungen gemacht zu haben. Da der Ausschuss keinen Kontakt herstellen konnte, soll auch hier der GBA helfen. Der Ausschuss hatte zuvor schon einen weiteren Zeugen zum Polizistenmord mit Aufzeichnungen auf einem Handy an den GBA weitergeleitet.
Bisher ist über die Ermittlungstätigkeit weder der Staatsanwaltschaft Stuttgart  zum Tod von  Florian H. - den der Ausschuss auch abgegeben hat - noch seitens des GBA zu dem zunächst abgegeben Fall eine weiteres Ermittlungsergebnis publik geworden.

Es ist auch nicht recht ersichtlich, dass der GBA andere Spuren als seine 2-Täter Theorie zu den beiden Uwes während des laufenden OLG München Prozess ernstlich ausermitteln lässt. Jedenfalls keine, die den Münchener Prozess ernsthaft gefährden könnten.

kmm 25.11.2015