Seit Juni 2015 ist dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum NSU in Baden -Württemberg durch einen Zufallsfund ihres beauftragten Sachverständigen in den Akten des Bundesinlandgeheimdienst (Bundesamt für "Verfassungs"-Schutz ) bekannt, dass die seiner Kontrolle unterliegende Inlandsgeheimsdienst (LfV) dem Ausschuss Akten vorenthält und nicht nur Aktenteile schwärzt. Der BaWü- Inlandsgeheimdienst rechtfertigt dies gar in einer Beantwortung eines Briefs des Ausschussvorsitzenden, Wolfgang Drexler vom September, mit seiner eigenen Beurteilung des Untersuchungsauftrages des Parlaments auch gegen die Meinung des Innenministeriums!
Zweck der Aktenrückhaltung ist u.a. auch wohl die offenkundige Schonung des Ex-Präsidenten Rannacher (vgl. Schwarzer Tag für die Geheimdienste), der entgegen den Tatsachen - Kenntniss seit 1994/1996 - im Ausschuss behauptete, das Geheimdienstamt des Landes wisse erst seit 1998/9 von Klanaktivitäten im Land.
Der Sachverständige des Ausschuss, der im Landesamt jetzt auch alle Quellenakten für die mit medialen Pomp aufgebauten Akten im Geheimschutzzimmer des Landtages - also wohl auch die Originale, der gut geschwärzten Aktenkopien - prüfen soll, wird nach Beschluss vom 16.10.2015 kaum hinreichend Zeit haben, um die "neuen" Erkenntnisse umfänglich in den Abschlussbericht, der im Februar 2016 im Landtag verhandelt werden soll, einfliessen zu lassen.
Dass es wohl auch der Geheimdienst war, der mit der Strafanzeige des Innenminsiteriums wegen Geheimnisverrat gegen die Ausschussmitglieder sein Treiben abzusichern versuchte, scheint immer wahrscheinlicher. Das Schweigen der Präsidentin Frau Bube ist allemal beredt.
Ob das dreimonatige Zuwarten des Ausschuss durch eine Breitseite gegen das für das LfV verantwortliche Innenministerium und dessen erkennbar wissen- und willentlich von den Ämter u. Ministral-Intrigen überforderten Minister R. Gall wiederherstellbar ist, wie der CDU Obmann Pröfrock zu meinen scheint, bleibt mehr als fraglich.
Nach den Teilen der Medien bekanntgewordenen Akten hat der Ausschuss die dort vorhandenen und bekannten Bezüge des NSU-Kern-Trios zur Nazisszene in Baden-Wüttemberg (Blood&Honour/Hammerskins und Waffenhändler), die selbst vom BKA Beamten Kühn als rege bezeichnet wurde, bisher zu keiner umfänglichen Beschlussfassung zur Ausleuchtung benutzt. Stattdessen wird immer wieder auf durch sogenannte polizeirechtlich geschöpfte, völlig ergebnislose Nazibefragungen und ihre Beurteilung durch das LKA zurück gegriffen. Diese Urteile beruhen aber nicht nur vorallem auf Nazizeugenbefragungen sondern auch nahezu ausschließlich auf der vom Innenministerium bereinigten Berichtsfassung der EG Umfeld des LKA.
In der ursprünglichen Version dieses Berichtes waren noch weitere Ermittlungshinweisen enthalten. Diese zu verfolgen, scheiterte aber daran, dass der Generalbundesanwalt (GBA) und das BKA, die für den NSU seit dem 11.11.11 allein strafrechtlich zuständig sind, kein weiteres Aufklärungsinteresse für den Münchener Prozess mehr hatten. Das Alibiverfaren gegen "Unbekannte Unterstützer" wird demgegenüber nur mit gebremsten Eifer gefahren. Die polizeirechtlichen Ermittlungen des LKA bekamen erkennbar keine wirksamen Handlungsoptionen von den Gerichten an die Hand.
(kmm)