Schadensersatz für Fraport nach „rechtswidrigem“ Fluglotsenstreik – Solidarität gefragt: „Zum Streik gehört der wirtschaftliche Schaden!“

Schadensersatz für Fraport nach „rechtswidrigem“ Fluglotsenstreik – Solidarität gefragt: „Zum Streik gehört der wirtschaftliche Schaden!“

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labournet

Das Bundesarbeitsgericht hat in dieser Woche einen Fluglotsenstreik im Jahr 2012 für rechtswidrig erklärt und dem Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport das Recht eingeräumt gegenüber der Lotsengewerkschaft GdF Schadensersatz in noch nicht bekannter Höhe einzufordern.

Über die grundsätzliche Bedeutung des Urteils und die Frage ob weitere Schadensersatzklagen drohen, sprachen wir mit Dr. Rolf Geffken, Arbeits-, Wirtschaftsrechtler und Autor aus Hamburg.