An Schutzausrüstung hapert es, aber Parkverbotsbefreiung für ambulante Pflegedienste

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An Schutzausrüstung hapert es, aber Parkverbotsbefreiung für ambulante Pflegedienste

Bundes Minister H.Heil verdonnert entgegen den Erfahrungen von Wuhan (nur 6Stunden-Schichten reduzieren Ansteckungen) Pflegende zu 12 Stunden Schichten und maximal 9-Stunden Ruhe. Bundes Spahn /CDU/ und Landes Lucha/Grüne/ brauchen wochenlang um - minimalen -Nachschub an persönnlicher Schutzausrüstung zu besorgen. Nur gut das jetzt der grüne Verkehrsminister  einen Einfall hat.

Wegen belegter Homeoffice Parkplätze sollen die ambulanten Pflegedienste zumindest verkehrlich flutschen dürfen:

"das Land befreit ambulante Pflege- und Betreuungsdienste zur Wahrnehmung ihrer Tätigkeit von folgenden Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung über das Halten und Parken sowie über die Benutzung von Fußgängerbereichen befreien:

  • vom Verbot des Parkens im eingeschränkten Haltverbot oder in Haltverbotszonen (Zeichen 286 und 290.1)
  • von der Vorschrift, an Parkuhren nur während des Laufens der Uhr, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein zu Parken (§ 13 Absatz 1 StVO)
  • vom Verbot der Benutzung von Fußgängerzonen (Zeichen 242.1)
  • vom Verbot des Parkens außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen in verkehrsberuhigten Bereichen und
  • vom Verbot des Parkens auf Bewohnerparkplätzen.

Die Ausnahmegenehmigungen sind dabei auf jeweils maximal zwei Stunden pro Parkvorgang begrenzt. Als Nachweis ist eine Parkscheibe zu verwenden. Die Ausnahmeregelungen gelten zunächst bis 14. Juni 2020."
Hoffentlich bleiben die ausgepowerten systemrelevanten Pflegekräfte gerüstet  gegen die Anfeindungen der besseren Motorgefährtfreunde, meint kmm