Landgericht Freiburg fällt Urteil zur Straßenblockade: Letzte Generation-Aktivistin erhält Verwarnung mit Strafvorbehalt

Letzte Generation-Aktivistin erhält Verwarnung mit Strafvorbehalt

IMG_5647.JPG

Letzte Generation-Aktivistin bei einer Straßenblockade
Sina v. stand wegen einer Straßenblockade vor Gericht
Lizenz: 
Keine (all rights reserved)

Am 8.12.2023 erhielt Sina v., Aktivistin bei der Letzten Generation, nach einem zweiteiligen Verhandlungsprozess im Landgericht Freiburg eine Verwarnung mit Strafvorbehalt: 30 Tagessätze à 10 Euro, wenn sie während der einjährigen Bewährungszeit erneut straffällig wird.

Bei der Straftat handelte es sich um eine Beteiligung an einer Straßenblockade an der Kronenbrücke im Februar 2022. Diese hatte von der Regierung gefordert, ein Gesetz zu erlassen, dass Supermärkte zur Weiterverteilung unverkaufter Lebensmittel verpflichtet. Nach einer Verurteilung durch das Amtsgericht Freiburg war Sina v. in Berufung gegangen, um in zweiter Instanz zu verhandeln.

Während das Landgericht zwar eine Strafe verhängt hat, betont es in der Urteilsbegründung trotzdem die politische und moralische Richtigkeit der Klimabewegung und ermutigt die Aktivistinnen, ihren Protest weiterzuführen. Im Interview analysieren die Angeklagte und ihre Verteidigerin Zoe Ruge, warum die Legitimierung einer Aktion durch das Gericht sich nicht immer im Urteil niederschlägt, und warum Klimafragen trotzdem in den Gerichtssaal gehören.