Zum ersten Mal mussten jetzt die Rätinnen zu Freiburg nach der Selbstverantwortungs-Abgabe ihrer Beschlusskompetenzen im bebauten Innenbereich der Stadt für Wohnbebauung an die Verwaltung ihrer Verantwortung für eine Wohnbauprojekt im Aussenbereich bei Munzingen nachkommen bzw. wahrnehmen.
Zuvor war von Ihnen nur auf Verwaltungsvorschlag eine sogenannte Arrondierung in Opfingen [Dürrleberg] mittels Bauvoranfrage abgelehnt worden.
Das Ergebnis vorweg. Der Einleitungsbeschluß des 35.FNP Änderungsverfahrens [um statt landwirtschaftliche Reben-Fläche eine Wohnnutzung auszuweisen] wie der Aufstellungsbeschluß zu einem Bebauungsplan für ca. 1,8 ha mit einer Mehrfachbeauftragung und einem potentiellen städtebaulichen Vertrag wurde einstimmig gegeben.
Dabei wurde im Rahmen der Ausschuß Debatte auch viel Kritik wie auch Unmut laut.
Sowohl im grundsätzlichen wie im Detail des Konzeptes der Unmüssig Bauträgergesellschaft Baden im Auftrag der Grundeigentümergemeinschaft.
Zum einen teilte eine Ausschuß Mehrheit ihr Unbehagen an dem Fehlen eines städtischen Konzeptes für den Umgang mit Arrondierungsbedürfnissen von Grundeigentümern im unbeplanten Aussenbereich im Zusammenhang mit einem neuen Flächennutzungsplan mit: T. Simms wie Rätin Hehn von den Grünen z.B. Aber auch Lina Wiemer Ciawollicz (ESFA)oder Polázek,Fr4U oder aus der SPD-JF.
Erst recht, weil eine höchst seltene wie fruchtbare Natur-Ressource wie Löss -Boden unwiderruflich verschwindet. Was Str. Dr. Winkler unterstrich.
Dem stimmte auch Str Wagner (FW) zu. OrtsVorsteher Schillinger selbst Nebenerwerbswinzer widersprach aber
Aber auch am Konzept der Grundstückeigentümergemeinschaft, die wesentlich von den Schlosseigentümern derer von Kageneck geprägt ist, gab es Detailkritik.
Ihr Angebot eines städtbaulichen Vertrages der Reb-Terrassengrundstücke im Rahmen des künftigen Bebauungplan sieht zwar die Abgabe im Erbbaurecht an 80% der Wohnungsflächen an Eigentümer– primär Reihenhäuser - vor. [Inklusive Freistellung der Stadt von Erschliessungskosten]
Die Verwaltung scheint mit dem Übertrag von nur 20% als Abgabe an die Stadt, die aber bereits knapp 1000 qm im Bebauungsplan Umgriff besitzt, auch schon zugestimmt zu haben. Dies ist mit der Unterschreitung der 50% sozialen Bindungsquote bei Mietwohnungen eigentlich nicht annahmefähig. Die Rätinnen diskutierten dies aber nicht einmal- auch nicht in der Möglichkeit einen relevanten Teil der Reihenhäuser sozial zu binden als Ausfluss des Eigentum-Verpflichtet-Prinzips der Verfassung (Art.15GG). Schon erstaunlich
Erwähnungswürdig war Ihnen zwar der Umgriff des Grundstücksbebauungsfläche so T. Simms Dies führte zwar zu einem Angebot von Stadtplaner Jerusalem zu einer angedeuteten Reduktion auf zwei Drittel.
Allerdings fehlte den Rätinnen der Mut, den Entwurf zu ändern.
Einige Missverständnisse zur Finanzierung des Kulturdenkmals Schloss Munzingen durch die neuen Baurechte im Löss räumte der Baubürgermeister selbst aus.
Für die Freiburger Architektenkammer kritisierte Frau Eggers auch die Beschränkung der Mehrfachbeauftragung auf nur 2 statt wie auch von Stadt vorgesehenen UntergrenzeGrenze 3 Architektur Büros. Was aus "wirtschaftlichen Argumenten" aber Stadtplaner Jerusalem nicht ausräumen konnte.
(MM)
Die beiden Punkte umfassten 43 Minuten der 1 Stunde 15 dauernden 3. Sitzung des BauUmlegungs und Stadtentwicklungsausschuß
Die Vorlagen:
35.FNP Änderung -Einleitung
Vorgangsmappe Top1 3.BAU FNPÄnderung Kinziggasse Munzingen.pdf
Aufstellungsbeschluß des BBauplan6-175 Kinziggasse
Vorgangsmappe-Top2 Aufstellungsbeschluss Kinzigbasse BBauPLan.pdf


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