Eine kleine Nachhilfe-Lektion erhielten die Rätinnen und sachkundigen Bürgerinnen über die Verbindlichkeit von Bauleitplänen und den sie tragenden Gutachten.
Zum einen als Top1 ein StrategieKonzept Freiburger Innenstadt. [ GR-Drucksache G25-134] Vorgangsmappe 25-134 Strategiekonzept Innenstadt.pdf
Unter dem Titel wurden 1,18 Mio. € Fördermittel des Bundes zwischen 31.10.22 und 31.08.25 verausgabt. Acht Teilbereiche drei von der FWTM betreut: Organisationskonzept City-Initiative/ Innenstadtwebseite/ wie Pop-Up Stores). Vier von der Stadtverwaltung (Strategiekonzept Innenstadt/ Aufenthalts- u. Begrünungskonzept/ Umsetzungsplanung Klimaanpassungsmaßnahmen und Neugestaltung Colombipark) Gleichzeitig gab es auch einen Verfügungsfonds.
Das daraus hervorgehende Konzept will sich die Verwaltung als städtebauliches Entwicklungskonzept Innenstadt nach §1 Abs.6 Nr-11 als verbindlichen Auftrag des Rat erteilen lassen.
Wesentlich bescheidener ausgestattet war unter Top 4 (siehe Vorberichte) eine umfängliche Potenzial Studie zu Clubs und Musikspielstätten für 30.000€. Die wurde am 28.03.23 bereits im Haupt- und Finanzauschuss beschlossen. Berechtigt die Fragen von StR Schillberg dazu. Im Gegensatz zum Strategiekonzept Innenstadt erhält sie aber nicht den Status einer GR-Vorlage mit verbindlichen Planauftrag.
Vielmehr als Info-Vorlage BaUStA25-006 wird sie nur „digital veröffentlicht“ unter Verantwortung des Kulturamtes publiziert. Folge: die Fraktionen müssen aus der Mitte des Rates Anträge nach § 34 GemO stellen, um überhaupt verbindliche Aufträge in Richtung Bauplanung und Verankerung in den Bebauungsplänen bzw, Ausnahmen nach der BauNutzVO zu stellen. VorgangsmappeG25-006 Potenzialanalyse Musikclubs.pdf
Angesichts der in der Studie angegebenen auch baurechtlichen Sicherung gerade auch in der Innenstadt, in Transformationgebieten – was ist eigentlich mit der Stadthalle? oder dem Karlskaserne als Nutzung für Musikschule und Clubs in den Keller? usw.- bzw. Transformations-Zonen – Haslacherstr. Süd und Neubaugebieten wie Dietenbach.
Trotz enger Verbindung zwischen Kultur Amt und Stadtplanungsamt wie FWTM ein Paradebeispiel wie Ketten-Einzelhandel, [Sytem]-Gastronomien,Tourismusförderung durch „grüne „ Aufenthaltsverbesserung“ vielleicht mehr „fliessenden DURCHGANG“ im Erdgeschoss (Teilziel unter „multifunktionale Innenstadt“) , beim Teilziel „Nachtkultur ermöglichen und sichern“ aber jegliche verbindliche Sicherheit in der Bauleitplanung fehlen soll.
Wie auch: wenn die Gutachten auf den Schwerpunkten Einzelhandel und Stadtfunktionen/ Städtebau und Architektur/ strategische Prozessbegleitung lagen und in den 3 Beteiligungsworkshops an denen nur geladene Gäste teilnehmen durften von 70 geladenen 50 mal gerade teilnahmen. Die üblichen Bürgervertreter aus Lokalvereinen, die Verbändevertreter von Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistung und Tourismus , die Vertreter der Immobilien und Liegenschaften und die einschlägigen Ämter und städtischen Gesellschaften und Gemeinderatsfraktionen. Einige, quasi öffentliche institutionelle Nutzenden Gruppen.
Was lief sonst noch Im BauAusschuß öffentlich:
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Das Sanierungsgebiet soll per Satzungsänderung in Richtug Dorfbach erweitert werden
VorgangsmappeG25-136 Änderungssatzung Sulzburger Sanierung.pdf
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Das beschleunigte BBauPlan Verfahren für das BIMA Projekt in der BlauenStr. Östlich des Friedhofs soll als Satzung beschlossen werden
Vorgangsmappe G-25_135 VorhabenBBaupl Blauenstr Bima.pdf
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Die rechtliche Ablehnung des Bürgerbegehren der 12.500 von "Freiburg klimaneutral“ soll als rechtlich unzulässig festgestellt werden.
VorgangsmappeG25-140 Rechl Bürgerbegehren Freiburg Klimaneutral.pdf
Beschlüsse im Gemeinderat am 29.7.25 ansonsten zuvor im Hauptausschuss am 21.Juli.
Vorlage Gesamt: 6. BaUStE am 16.Juli 2025.pdf
(kmm)
Top1 Audio Strategiekonzept
Top2 Sanierungsgebiet Sulzburgerstr.
Top 3 BIMA Blauenstr.
Top4 Potenzial Analyse MusikClubs
Top5 Klimaneutral Bürgergebühren