Der Justizsprecher der oppositionellen SPÖ, Hannes Jarolim kritisierte im Gespräch mit der Zeitung Der Standard die Anwendung von Paragrafen gegen sogenannte Organisationsdelikte im politischen Bereich. Da die angenommene Mitgliedschaft in einer Organisation zur Anklage reiche, werde die Gesinnung zum Delikt, argumentiert Jarolim. Das sei ein „Missbrauch“ des Gesetzes.
Als Beispiele nannte Jarolim eine Anklage gegen Erdogan-kritische DemonstrantInnen in Wien, denen nach Paragrafen 278b „Terroristische Vereinigung“ eine Höchststrafe von 10 Jahren droht. Außerdem kritisierte Hannes Jarolim auch die Anwendung des Schwesterparagrafen 278a „kriminelle Vereinigung“ gegen 10 Mitglieder der Identären-Bewegung. Ihnen drohen bis zu 3 Jahren Haft. Im Jahr 2011 waren auch TierrechtsaktivistInnen in Österreich nach dem gleichen Paragrafen angeklagt worden. Ihnen drohten 5 Jahre Haft. Das Gericht sprach sie aber frei.
Die österreichischen Paragrafen entsprechen den ebenfalls umstrittenen Paragrafen 129 und 129a im deutschen Strafrecht.