In der ersten Abstimmungsrunde über eine umstrittene Verfassungsreform hat eine Mehrheit dafür gestimmt, dem Paragraphen 9 der türkischen Verfassung, der bestimmt, dass Gerichte unabhängig sind, die beiden Worte „und unparteiisch“ hinzuzufügen. In dem harmlos klingenden Zusatz sehen Kritiker eine Möglichkeit, die Unabhängigkeit der Gerichte einzuschränken. Außerdem stimmte das Parlament dafür, die Zahl der Abgeordneten zu erhöhen.
In beiden Fällen wurde zwar die Zweidrittelmehrheit für eine Verfassungsänderung verfehlt, die Mehrheit reichte aber aus, um ein Referendum abzuhalten. In bisher nicht abgestimmten Teilen der Änderung geht es vor allem um die Ausweitung der Befugnisse des Präsidenten. Unter anderem soll er auch die Befugnisse des Ministerpräsidenten bekommen und künftig alleine den Staatshaushalt aufstellen können.