Umweltschutz: Verbot von Einwegplastikprodukten seit Samstag in Kraft

Umweltschutz: Verbot von Einwegplastikprodukten seit Samstag in Kraft

Seit Samstag müssen sämtliche Einwegplastikprodukte aus dem Handel in Deutschland und allen anderen EU-Mitgliedstaaten verschwinden. Das sieht die aus dem Jahr 2019 verabschiedete EU-Richtlinie zum Verbot von Plastikgeschirr vor, die nun umgesetzt werden muss. Die Gesetzesänderung soll zu einem Rückgang der enormen Menge an Plastikmüll führen. In Deutschland sind so bestimmte Einwegkunststoffprodukte verboten.

Nach Angaben des Umweltbundesamtes sind unter anderem Wegwerfprodukte wie Einmalbesteck und – tller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wegwerfteller und -becher, Einweggeschirr aus Pappe und Wattestäbchen aus Plastik betroffen. Zudem dürfen To-Go-Becher wie Getränkebecher aus Styropor nicht mehr neu auf den Markt kommen.

Händler*innen sind von nun an verpflichtet, auf wiederverwendbare Alternativen aus Glas oder Metall zurückzugreifen. Einwegprodukte, die noch in den Lagern sind, dürfen aber noch weiterhin verkauft werden.

In Deutschland tritt neben dem neuen Verpackungsverbot auch eine spezielle Kennzeichnung von Wegwerfprodukten in Kraft, für die es noch keine alternativen Angebote gibt. Dazu gehören unter anderem Feuchttücher, Hygieneeinlagen, Tampons und Tabakprodukte mit Filter. Sie müssen künftig entweder auf der Verpackung oder dem Produkt selbst eine einheitliche Markierung tragen, die über den Kunststoffgehalt der Produkte und die Folgen der unsachgemäßen Entsorgung in der Umwelt aufklärt.

Pro Stunde werden in Deutschland nach Angaben des Bundesumweltministeriums rund 320.000 Einwegbecher für Kaffee und Co. verbraucht. To-go-Verpackungen und Einweggeschirr brachten es im Jahr 2017 noch auf eine Müllmenge von mehr als 346.000 Tonnen. Die von nun an verbotenen Produkte machen – neben Fischfanggeräten – zudem 70 Prozent des gesamten Meeresmülls in der EU aus.