UN-Menschenrechtsausschuss rügt irisches Abtreibungsverbot

UN-Menschenrechtsausschuss rügt irisches Abtreibungsverbot

Am Donnerstag, den 9. Juni 2016 hat sich der UN-Menschenrechtsausschuss zum Fall Amanda Mellet geäußert. Mellet, die aus Irland kommt, durfte ihr nicht lebensfähiges Kind dort nicht abtreiben, weil die Gesetzgebung dies nur bei einer akuten Gefahr für das Leben der Mutter erlaubt hätte. Die irischen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch gehören zu den strengsten weltweit und sehen praktisch keine Ausnahmen vor. So war vor rund zwei Jahren eine Frau gestorben, weil sie durch eine früh erkannte Fehlgeburt eine Blutvergiftung erlitten hatte und eine medizinisch notwendige Abtreibung nicht durchgeführt werden durfte. Der Menschenrechtsausschuss hat nun die irische Regierung aufgefordert, den legalen Zugang zu Abtreibungen zu ermöglichen. Die bisherige Regelung setze Frauen einer grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung aus, so der Ausschuss. Damit hat ein internationaler Menschenrechtsrat erstmals anerkannt, dass ein Staat durch die absolute Kriminalisierung von Abtreibung die Menschenrechte von Frauen verletzt.