UN-Menschenrechtsrat rügt französisches Burka-Verbot

UN-Menschenrechtsrat rügt französisches Burka-Verbot

Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat das französische Burka-Verbot kritisiert. Das Land verstoße mit dem Verbot gegen die Religionsfreiheit und die Menschenrechte. Zwei Frauen, die wegen des Tragens einer Burka zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, hatten ihren Fall vor das Gremium gebracht.

In Frankreich gilt seit 2011 ein Verschleierungsverbot im öffentlichen Raum. Es betrifft konkret das Tragen einer Burka sowie des Nikab, des Gesichtsschleiers, der nur die Augen freilässt. Verstöße werden mit einer Geldstrafe von 150 Euro geahndet.

Der Menschenrechtsrat forderte das Land nun auf, die beiden Frauen zu entschädigen und das Gesetz zu überarbeiten. Es sei weder für das öffentliche Zusammenleben noch für die Sicherheit der Gesellschaft erforderlich, erklärte der Ausschuss. Die Entscheidung des Rats ist nicht bindend.

Die französische Regierung wies die Kritik umgehend zurück. Die Verhüllung des Gesichts sei unvereinbar mit den Werten einer demokratischen und offenen Gesellschaft, erklärte das Außenministerium in Paris. Das Ministerium will seine Position auch vor dem Ausschuss verteidigen.