Am 4.6. wurde der Antrag der Staatsanwaltschaft die beschlagnahmten Datenträger auszuwerten von dem Vorstizenden Richter umfangreich abgelehnt.
Die darauf folgenden Plädoyers, zumindest die der Verteidigung unseres Kollegen und die
Schlussworte des Angeklagen fassen die Absurdität des Verfahrens und die Belastungen die dadurch entstanden sind zusammen.
Auch wenn der Prozess in dieser Instanz am 6.6.24 aller voraussicht nach mit einem Freispruch enden wird lässt die Tatsache, dass es überhaupt soweit kam viele verunsichert zurück.
Im Interview fasst unser Kollege Thomas den 8. Prozesstag für uns zusammen.