Frankreich: Verfassungsgericht kippt Kündigung des Mietvertrags bei Drogendelikten

Verfassungsgericht kippt Kündigung des Mietvertrags bei Drogendelikten

In Frankreich hat das Verfassungsgericht einen neuen Gesetzesparagraphen gekippt, wonach Vermieterinnen den Mietvertrag kündigen dürften, wenn einer der Bewohner für ein Drogendelikt verurteilt wurde. Die Verfassungsrichterinnen erklärten diesen Paragraphen für nichtig, weil er zu weit entfernt vom ursprünglichen Gesetzesvorhaben sei.

Der Paragraph war Teil eines Gesetzes, dessen Name mit "Gleichheit und Bürgerrechte" übersetzt werden kann. Es befasst sich hauptsächlich mit dem Kampf gegen Diskriminierungen und mit der sozialen Durchmischung. Das Parlament hatte das Gesetz im Dezember verabschiedet, aber die konservative Opposition hatte gegen zahlreiche Massnahmen vor dem Verfassungsgericht geklagt.

Gegen den Paragraphen über die Kündigung von Mietverträgen bei Drogendelikten hatten eine Richterinnengewerkschaft, ein Kollektiv für das Recht auf Wohnraum und mehrere gesundheitliche Hilfsorganisationen protestiert. Sie erklärten sich zufrieden mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts.

Der neue Paragraph hätte ganze Familien und Wohngemeinschaften von Zwangsräumung bedroht, sobald ein Bewohner wegen Drogenhandels oder -besitzes verurteilt wurde. Die Organisationen hielten diese Massnahme für ineffizient gegen Drogenhandel und für kontraproduktiv bei der Resozialisation von verurteilten Personen. Sie hatten angemahnt, dass unstabile Wohnverhältnisse den Zugang von DrogennutzerInnen zur Gesundheitsversorgung erschweren.

Neben dem Paragraphen über die Kündigung von Mietverträgen bei Drogendelikten erklärten die RichterInnen über vierzig weitere Paragraphen für nichtig, weil sie zu weit entfernt vom eigentlichen Vorhaben des Gesetzes seien. Das betrifft verschiedenste gesellschaftlichen Fragen, von der körperlichen Züchtigung bis hin zum Bio-Essen an Schulen.