Frankreich: Nichtregierungsorganisationen protestieren gegen Kündigung des Mietvertrags bei Drogendelikten

Nichtregierungsorganisationen protestieren gegen Kündigung des Mietvertrags bei Drogendelikten

In Frankreich protestieren mehrere Nichtregierungsorganisationen gegen einen Gesetzesparagraphen, mit dem Vermieterinnen den Mietvertrag kündigen dürften, wenn einer der Bewohner für ein Drogendelikt verurteilt wurde.

Eine gemeinsame Klageschrift verfassten eine Richterinnengewerkschaft, die Hilfsorganisation Ärzte der Welt, ein Selbsthilfeverein von Drogennutzern sowie Organisationen zur AIDS-Bekämpfung und für das Recht auf Wohnraum. Sie bitten das Verfassungsgericht darum, den Paragraphen für verfassungswidrig zu erklären.

Das Parlament verabschiedete das entsprechende Gesetz im Dezember. Auf Antrag der konservativen Opposition muss das Verfassungsgericht bis Ende Januar entscheiden, ob es verfassungskonform ist.

Der neue Paragraph würde ganze Familien und Wohngemeinschaften von Zwangsräumung bedrohen, sobald ein Bewohner wegen Drogenhandels oder -besitzes verurteilt wurde. Ausserdem könne der Vermieter auch dann den Mietvertrag kündigen, wenn die Tat vor dem Einzug stattfand.

Die Organisationen halten diese Massnahme für ineffizient gegen Drogenhandel. Ausserdem seien sie kontraproduktiv in Bezug auf die Resozialisation von verurteilten Personen und in Bezug auf die Verhinderung von Zwangsräumungen und Ausgrenzung. Schliesslich würden unstabile Wohnverhältnisse dazu führen, dass Drogennutzerinnen einen erschwerten Zugang zur Gesundheitsversorgung haben und sich zu spät behandeln lassen.