VGH Mannheim kippt Freiburger "Schutz"-Verordnungen

VGH Mannheim kippt Freiburger "Schutz"-Verordnungen

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Die beiden Schutzverodnungen mit denen sich die grüne- schwarze Freiburger Stadtregierung als Retter der Innenstadt Gastronomie , Handel und Grundeigentüner profilieren wollte, ist vom VGH Mannheim für rechtswidrig erklärt worden. Wie von unterlegenen Gemeinderäten schon bemängelt und John Philipp Thurn Arbeitskreis Kritischer Juristinnen als Kläger gerügt, ist die sog Bermudadreiecks verordnung zum Freiburger Innenstadtskneipenviertel deshalb rechtswidrig, weil die Generalermächtigung des Polizeigesetzes selbst geringfügige Freiheitseinschränkung durch Verordnung nur erlaube, wenn typischerweise von jedem Normadressaten auch eine Gefahr ausgeht. Dies sei aber bei mitgebrachten Alkohol nicht typischerweise der Fall. Auch die vom Rechtsvertreter der Stadt ernshaft als "Randgruppen VO" begründete "Gruppentrink-Belästigangsparagraf" sei deshalb unwirksam, weil sie zu unbestimmt sei. Damit endet Dieter Salomons Profilierungsversuch als Grüner Polizeiminister mit einer doppelten Bruchlandung

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