Am Donnerstag den 19. Juli entschied das Berliner Verwaltungsgericht, dass die Junge Welt im Verfassungsschutzbericht erwähnt werden darf. Die Zeitung strebe eine sozialistisch-kommunistische Gesellschaftsordnung nach klassischem marxistisch-leninistischen Verständnis an. Es gebe sehr viele Bezüge zwischen den Redakteuren und Autoren der Jungen Welt und der DKP. Die Klage der Jungen Welt gegen den Eingriff in ihre Pressefreiheit, Berufsfreiheit und ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht hatte keinen Erfolg. Der Bundesarbeitsausschuss der Initiativen gegen Berufsverbote kritisiert die Gerichtsentscheidung und solidarisiert sich mit der Zeitung. Wir haben mit Werner Siebler gesprochen, der 1984 als Postbote vom Berufsverbot betroffen war.