Vor 25 Jahren: individuelles Grundrecht auf Asyl abgeschafft

Vor 25 Jahren: individuelles Grundrecht auf Asyl abgeschafft

Am 6. Dezember 1992 – also vor 25 Jahren – beschlossen CDU/CSU und SPD das Ende des Grundrechts auf Asyl in Deutschland. Der Satz „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ gilt seitdem nicht mehr unbeschränkt. Der sogenannte „Asylkompromiss“ verhindert bis heute faktisch fast völlig eine legale Einreise für Asylsuchende nach Deutschland.

Im Zuge der Zerfallskriege im ehemaligen Jugoslawien stieg Anfang der 1990er-Jahre die Zahl der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge rasant an. 1992 wurden rund 438.000 Anträge registriert, allerdings waren darunter auch zahlreiche Zweit- beziehungsweise Folgeanträge.

Parallel entwickelte sich in der neu wiedervereinten Bundesrepublik eine massive ausländerfeindliche Debatte, die sich in tätlichen Angriffen und Morden fortsetzte. So kam es unter anderem in Rostock-Lichtenhagen im Sommer 1992 zu einem tagelangen rassistischen Pogrom gegen eine Unterkunft von Asylsuchenden. CDU und CSU forderten bereits zuvor eine Einschränkung des Asylrechts. Im August 1992 entschloss sich auch die SPD zu einer Abkehr vom Recht auf Asyl. Unter Björn Engholm und Oskar Lafontaine wurde heute vor 25 Jahren der sogenannte Asylkompromiss geschlossen.

Das ursprünglich eingeführt nach den Erfahrungen des Nazi-Regimes eingeführte, weitreichende Asylrecht wurde damit massiv eingeschränkt. Seit dem entsprechenden Bundestagsbeschluss vom Mai 1993 gilt:

  • Wer aus einem als „sicherer Drittstaat“ definierten Land einreist, hat kein Anrecht auf Asyl. Deutschland hat sich mit sicheren Drittstaaten umgeben.
  • Wer aus einem als sicher definierten Herkunftsstaat kommt, erhält kein Asyl, unabhängig von individuell erfahrener Verfolgung.

Die Sozialhilfe für Asylsuchende wird aus der Sozialhilfe für deutsche Staatsbürger ausgegliedert und darf deutlich niedriger bemessen werden.