Vor dem 7. Prozesstag im versuchten Tötungsverfahren gegen den Nazi Florian St.

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Vor dem 7. Prozesstag im versuchten Tötungsverfahren gegen den Nazi Florian St.

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Keine Ausweichmöglichkeit des 1,68m breiten Mitsubishi Colt auf über 6 m breiten, leeren Strasse gegenüber 5-köpfiger Antifagruppe? Foto: nach Ortstermin des Gerichtes (RDL/kmm)
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(kmm) Ab 9 Uhr wird am Dienstag, 10.12.13 im Saal IV (2.0G) im Landgericht Freiburg vor der 3. Schwurgerichtskammer der Prozess um die Vollgasfahrt des Nazikaders Florian St. durch eine Gruppe von jungen Antifaschistinnen fortgesetzt. Nach dem Einführen des Tat nächsten "Quasi"-Geständnis - durch Notwehr erlaubt - von Stech in der polizeilichen Notrufaufzeichnung am 5. Prozesstag und dem erstatteten Gutachten des Verkehrssachverständigen Schnaitmann - "1,75 sec. Reaktionszeit um zu erkennen, dass St. auf die Gruppe zu fährt und sich irgendwie zu retten" - am 6. Prozesstag wird am 7. Prozesstag der Staatsschutz Kripo Beamte der PD Emmendingen, Schnaiter und der dritte, bisher von seinen Kumpels abgeschirmte Nazi, der mit Stech bei seiner Vollgasfahrt über das lautgestellte Handy angekoppelt war, Pascal Setterich, als Zeugen vernommen werden.
KHK Schnaiter, der eigentliche Schwerpunktbearbeiter der Naziszene im LK Emmendingen um die Kameradschaft Südsturm Baden (KSB), die auch den - angeblich dem Staatschutz unbekannten - Flugzeug-Bomben Konstrukteur Robert Engl. hervorbrachte, wird darlegen müssen, warum er oder sein Kollege Hochstein, die Nazis vom Bahlinger Festgelände der Familie Adler, die zum P+R geeilt waren , mit der Rückrufung von Florian St. beauftragte. Weshalb so unverkürzt die Naziversion der Ereignisse (" selbst schuld, da ja Notwehr") zumindest den 1. Ermittlungstag und seine unterlassenen AUFKLÄRUNGEN am Park u. Ride Platz beeinflussen konnten? Weshalb die von den Nazi-Kumpels des St. gestreute Aufsprung- und Überlaufenversion des schwerverletzten Alexander sowohl den Kriminaltechniker wie auch den Rechtsmediziner als Hypothese an die Hand gegeben wurde, obwohl sie der Verkehrsachverständige mit ziemlicher Sicherheit ausschliesst? Ob er die Agenda seines Ortenauer Staatsschutz- Kollegen, Messmer, der auch eine besonders unverblümte Version der St.schen Rechtfertigung ("St. ist der eigentlich Geschädigte"), teilt/e bzw. damals (1.10.11) zumindest seine Handlungen dominieren liess.

Ansonsten werden an diesem Prozesstag wohl weitere Dokumente verlesen. Abhängig davon, ob die Ulmer Gerichtsmedizin verwertbare DNA-Haftungen an Haaren im Spoiler des Fahrzeugs von St. bestätigt, wird es dann schon ggf. am Mittwoch zu den Plädoyers kommen. Falls es zu DNA Vergleichen kommen sollte, wird mit einem weiteren Termin in der 51. Kalenderwoche der Prozess allerdings ins nächste Jahr 2014 gehen.

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