Basisgewerkschaft FAU Freiburg kritisiert Tarifabschluss im öffentlichen Dienst: Warum nutzte ver.di nicht die hohe Streikbereitschaft für einen Erzwingungsstreik?

Warum nutzte ver.di nicht die hohe Streikbereitschaft für einen Erzwingungsstreik?

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Harte Zeiten erfordern einen langen Streik und Heiterkeit
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Der Taifkonflikt im öffentlichen Dienst scheint beigelegt zu sein. Ver.di als verhandelnde Gewerkschaft und die sogenannte Arbeitgeberseite, also in diesem Fall z.B. die Kommunen, haben im Schlichtungsverfahren eine Einigung erzielt. Allgemein wurde die Einigung medial begrüßt, Streiks in Kitas, Müllabfuhr etc. scheinen abgewendet zu sein. Die Basisgewerkschaft FAU hingegen kritisiert die Einigung, über die ver.di Mitglieder noch bis zum 15. Mai abstimmen können, hingegen scharf, z.B. das Setzen auf Einmalzahlungen. Wir haben mit Isa von der AG Soziale Berufe der FAU Freiburg gesprochen.

Laut der Einigung sollen die Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro erhalten. Die Auszahlung soll mit einem Betrag von 1.240 Euro netto im Juni 2023 beginnen. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gäbe es monatliche Zahlungen in Höhe von je 220 Euro netto. Die Einkommen der Beschäftigten würden ab dem 1. März 2024 tabellenwirksam um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent steigen. Studierende, Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten würden im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro sowie in der Zeit von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 monatlich 110 Euro netto erhalten. Die Ausbildungsentgelte sollen für sie ab März 2024 um 150 Euro erhöht werden. Die Laufzeit des Tarifvertrages soll 24 Monate bis zum 31. Dezember 2024 gelten.