Wer unkommerziell feiern will, fülle bitte erst ein Formblatt aus. Rückblick auf Verhandlung zur Sammelklage gegen städtische 1. Mai Verbote

Wer unkommerziell feiern will, fülle bitte erst ein Formblatt aus. Rückblick auf Verhandlung zur Sammelklage gegen städtische 1. Mai Verbote

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Protest gegen Verbot des Straßenfests am 1. Mai 2012 (Bild: RDL/PE)
Protest gegen Verbot des Straßenfests am 1. Mai 2012 (Bild: RDL/PE)
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Am diesem Donnerstag den 14 März fand vor dem Verwaltungsgericht Freiburg die mündliche Verhandlung über das Verbot des alljährlichen 1. Mai-Straßenfests im Freiburger Quartier Grün statt. In einer Sammelklage hatten 24 AnwohnerInnen gegen die städtische Allgemeinverfügung geklagt. Radio Dreyeckland blickt kommentierender Weise auf diesen Prozess zurück, bei dem schnell klar wurde, dass das Verwaltungsgericht Freiburg, der falsche Ort ist, um sich gegen die städtische Verbotskeule zu wehren.


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