Pro Asyl zu geplanter Gesetzesverschärfung im Asylrecht: Wer wegen einer Gartenlaube gegen das Bauamt klagt, hat bessere Klagemöglichkeiten als ein Asylsuchender aus Afghanistan

Wer wegen einer Gartenlaube gegen das Bauamt klagt, hat bessere Klagemöglichkeiten als ein Asylsuchender aus Afghanistan

Asyl.jpg

Quelle: 
indymedia

Bereits seit 2014/15 folgt eine Verschärfung des deutschen Asylrechts auf die nächste. An diesem Kurs hält auch die aktuelle Bundesregierung und das Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser fest. Das Innenministerium hat einen Entwurf für ein „Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren“ erarbeitet, d.h ein Paket von Änderungen des aktuell geltenden Asylgesetzes.

Verschiedene Fachverbände haben dazu inzwischen Stellung genommen. Neben bedingter Zustimmung für einzelne Vorhaben äußern sie viel Kritik. Die angestrebte Beschleunigung scheint mal wieder vorrangig auf Kosten der Betroffenen zu gehen. Insbesondere wird das Prozessrecht für Asylsuchende noch weiter eingeschränkt als bisher schon, d. h. ihre Rechte auf einen fairen Ablauf des Gerichtsverfahrens, wie er in anderen Bereichen ganz selbstverständlich garantiert ist. Wir haben bei Wiebke Judith nachgefragt. Sie ist rechtspolitische Referentin bei Pro Asyl, einem der Verbände, die eine ausführliche Stellungnahme erarbeitet haben.