Der Bundestag hat beschlossen die sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen zu halbieren. Betroffen von diesen Strafen sind Menschen, die eine Geldstrafe erhalten, diese Geldstrafe nicht zahlen können und stattdessen die Tagessätze im Gefängis absitzen. Wohl die größte Gruppe sind Menschen, die ohne Fahrschein Nahverkehr gefahren sind. Der Bundestgsentscheidung ging eine Sachverständigenanhörung voran. Ein Sachverständiger war Roland Hefendehl, Professor am Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Freiburg. Wir haben mit ihm gesprochen.