Faktisches Streikverbot im Hafen?: Wo, wenn nicht im Hafen, kann erheblicher Druck auf die Industrie ausgeübt werden?

Wo, wenn nicht im Hafen, kann erheblicher Druck auf die Industrie ausgeübt werden?

Titel Arbeit & Arbeitskampf im Hafen.jpg

Arbeit und Arbeitskampf im Hafen
Lizenz: 
Keine (all rights reserved)
Quelle: 
Rolf Geffken

Der Hafenarbeiterstreik hat für einiges Aufsehen gesorgt. Am 16. Juli gingen in Hamburg rund 5000 Menschen auf die Straße. Auch von Polizeigewalt wurde berichtet. Der 48 Stunden Streik war der längste Hafenarbeiterstreik seit 40 Jahren. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger wollte die Arbeitsniederlegungen in den Häfen mittels Ausrufung des "nationalen Notstandes" verbieten lassen. Die Gewerkschaft ver.di fordert einen Inflationsausgleich, eine Gehaltssteigerung von 1,20 Euro pro Stunde und weitere Zuschläge je nach Arbeitsbereich und eine Laufzeit des Tarifvertrags von 12 Monaten. Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) soll die 1,20 Euro pro Stunde zugesagt haben, aber beim Inflationsausgleich nicht mitgehen und eine längere Laufzeit des Tarifvertrags wollen. Anders als andere Arbeitsgerichte genehmigte das Hamburger Arbeitsgericht zwar den Streik, äüßerte aber Zweifel daran hat, ob beim Streikbeschluss der Gewerkschaft alle Formalien eingehalten wurden. Es schlug deshalb einen Vergleich vor, den die Gewerkschaft annahm und der eine Friedenspflicht bis zum 26. August enthält.

Wir haben mit Dr. Rolf Geffken, Arbeits-, Wirtschaftsrechtler und Autor aus Hamburg gesprochen.