Wohnberechtigungsschein:Stadt Freiburg wartet auf Weisung aus Stuttgart

Wohnberechtigungsschein:Stadt Freiburg wartet auf Weisung aus Stuttgart

Ende August hat das Bundesverfassungsgericht unmissverständlich in einem Urteil klargestellt, dass zumindest die im Bundeserziehungsgeldgesetz genannten Gründe Flüchtlingen wegen ihres Aufenthaltsstatus die Leistungen zu verweigern gegen den Gleichheitsgrundsatz verstösst.
Die Stadt Freiburg will wegen mangelnder Entscheidungskompetenz gleichwohl ihre Berufung gegen ein Urteil des VG Freiburg, das die Verweigerung des Wohnberechtugungsscheines an eine lanjährig geduldete Flüchtlingsfamilie für rechtswidrig erklärte, nicht zurückziehen.
Erst wenn auch das von SPD-Chef Nils Schmid  geführte Wirtschaftsministerium an Hand der Urteilsgründe des Verfassungsgerichtes auch zu der Einschätzung komme, das Bundesverfassungericht hätte alle Rechtsfragen geklärt und deshalb den Wohnberechtigungsschein -Verweigerungserlass revidiere, sei der Gang vor den VGH in Mannheim entbehrlich.
Audiobeitrag im Morgenradio am Mittwoch