EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen dessen Asylpolitik ein

EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen dessen Asylpolitik ein

Insbesondere mit den Verschärfungen von Juli und September diesen Jahres entsprächen die ungarischen Asylrechtsvorschriften nicht den Vorgaben der Asylverfahrensrichtlinie und der Richtlinie über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren. Vor der Einleitung dieses Vertragsverletzungsverfahrens hatte die Kommission bereits gegenüber Ungarn ihre Bedenken über die jüngsten Asylrechtsverschärfungen geäussert. Ungarn hat nun zwei Monate Zeit, auf das Aufforderungsschreiben der Kommission zu reagieren. Drei konkrete Bedenken äusserte die Kommission. Erstens dürfen abgelehnte AsylbewerberInnen in Ungarn bei Klagen weder auf neue Umstände verweisen, noch werde ihre Abschiebung bis zum Verstreichen der Klagefrist beziehungsweise bis zum Urteil ausgesetzt. Zweitens befürchtet die Kommission, dass Ungarn mit den neu eingeführten beschleunigten Verfahren bei illegaler Einreise gegen das EU-Recht auf Dolmetschung und Übersetzung aller wichtigen Dokumente und des Urteils verstösst. Drittens sieht die Kommission Verstösse gegen die Grundrechtecharta der EU darin, dass bei der Überprüfung von abgelehnten Asylanträgen eine Anhörung des Antragstellers nicht zwingend erforferlich ist, und dass Gerichtssekretäre vorgerichtlich darüber entscheiden dürfen.