Das Freiburg in der höchsten Liga der Mietpreise mitspielt, ist Allgemeinwissen.
Weniger bekannt ist, das Freiburg auch beim Wohngeld folgerichtig in der obersten Liga des öffentlichen Zuschuss der an die Vermieter via Wohngeld fließt, liegen muss.
Wo Freiburg im Antragsstau nicht beschiedener Wohngeldanträge im ranking vergleichbarer Städte liegt ist, weniger bekannt.
Als die ESFA Fraktion im März 2024 ihre Anfrage aus dem Vor-Jahr 2023 zuvor wieder aufgriff und den Bearbeitungsstand der Wohngeldentscheidung erfragte und der versprochenen konkreten Abhilfe (G23/088) wegen der Bedeutung für auch der sog. Annexleistungen (siehe unten) lag die Zahl der offenen Wohngeldanträge bei 5.408. Bis Ende Juni konnten – bei im Monatsschnitt 1000 Anträgen - liegt, ist aus dem Bestandsvolumen offener Anträge um monatlich im Schnitt 100 abgebaut worden auf Ende Juni 5.124. Die Stadt, die die Personalkosten trägt, hatte vor Jahresfrist mit Aufstockung und Ausbildung neuen Personals der Abstellung Mitarbeitenden zur Bearbeitung von Bildung- und Teilhabe Leistungen , des Sozialtickets usw. reagiert.
Zwischenstand des Personal nach Frau Fehrenbach Anfang Juli:
Wenn der Leiter des AfS (Amt für Soziales/Dienste) Herr Gourdial das Ziel der Reduktion auf 3.000 bis Jahresende ausgibt, dürfte dies sehr ehrgeizig sein. Selbst wenn erneut, die Wohngeldstelle für Besucherverkehr zwischen 9.-18 Juli 24 eingeschränkt erreichbar ist. 350 monatliche Minderung des zu bescheidenden Bestandes ist ehrgeizig.
Die Rätinnen zeigten sich angesichts des Standes besorgt. Gregor Mohlberg sagte u.a. :
Zur Erinnerung das Gesetz sieht vor die Anträge binnen drei Monaten zu erledigen. Anträge können auch auf 24 Monate – Voraussetzung bleibende Einkommensverhältnisse - beschieden werden.
Was die wesentlichen Hemmnisse sind beschreibt Herr Gourdial, dessen Amt erst seit 1.10.2023 für die Wohngeldstelle zuständig ist wie folgt.
Probleme der Digitalisierung wie z.B. E-Akte und die Netzwerkanwortzeiten:
Oder aber auch überarbeitbare Routinen bei komplexen Fällen und deren Entscheidung:
Zweifelsfrei geht es bei der Perspektive der Betroffenen und ihren potentiellen Behördenängste mit Ablehnung und Korrektur nicht so glatt in das Widerspruchsverfahren zumindest.
Aber auch Perspektivwechsel in Bezug auf Lebensrealitäten der Antrag stellenden Menschen kann nie schaden, wie auch Frau Fehrenbach gerade in Bezug auf die Sachbearbeitenden erläuterte:
(kmm)