Erstaunlich widerstandslos ermöglichen die Abgeordneten des baden-württembergischen Landtag der AfD die institutionelle Verankerung. Im dritten Wahlgang wurde am Mittwoch AfD Kandidat Matthias Gärtner für neun Jahre in den neun-köpfigen Verfassungsgerichtshof gewählt. Der VGH entscheidet u.a. über die Auslegung der Landesverfassung und damit z.B. in sogenannten Normenkontrollverfahren über die Vereinbarkeit von Landesgesetzen mit der Landesverfassung, über die Zulässigkeit von Volksbegehren oder auch Verfassungsbeschwerden. Obwohl die AfD im Landtag nur über 17 Stimmen verfügt, stimmten insgesamt 37 Abgeordnete für Matthias Gärtner, der in den ersten beiden Wahlgängen noch durchgefallen war. Gerade einmal 32 Abgeordnete stimmten gegen ihn, 77 enthielten sich. Da die SPD Fraktion mit 19 Abgeordneten wohl geschlossen gegen den AfD Kandidaten gestimmt hat, kamen von den Grünen höchstens 13 Gegenstimmen gegen die institutionelle Verankerung der AfD. (TS)