Mietobergrenzen: Unsoziale Freiburger Stadtpolitik von Bundesozialgericht gecancelt

Mietobergrenzen: Unsoziale Freiburger Stadtpolitik von Bundesozialgericht gecancelt

Die willkürliche wie unsoziale Politik der grünschwarzen Stadtverwaltung hat vom Bundessozialgericht (BSG) in dieser Woche einen deutlichen Rüffel erteilt bekommen:

Am Mittwoch hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel die von der Stadt Freiburg festgelegten „Mietobergrenzen“ für Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger als rechtswidrig verworfen (B 14 AS 106/10 R). Das Urteil dürfte weitreichende Folgen für die Stadt haben.

Die Stadt hat die „Mietobergrenzen“ bislang ohne jede Prüfung, ob Wohnungen zu diesen Mieten in Freiburg überhaupt angeboten werden, festgesetzt (Gemeinderatsdrucksache G-07/191 vom 14.9.2007).
Die Praxis ist seit Jahren scharf vom Runden Tisch kritisiert worden und mit eigenen Untersuchungen wurde das Fehlen dieser Wohnungen untermauert .
Das Sozialgericht Freiburg und das Landessozialgericht in Stuttgart hatten dieses Verfahren jedoch nicht beanstandet.
Viereinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Konzeptes zur Bestimmung der „Mietobergrenze“ hat das höchste deutsche Sozialgericht nun klargestellt, dass es so nicht geht. Das Verfahren wurde mit einem klaren Auftrag an das Landessozialgericht (LSG) zurückverwiesen: Das LSG muss nun prüfen, in welcher Zahl Wohnungen, die für Grundsicherungsempfänger angemessen sind, überhaupt angemietet werden können. Das wird voraussichtlich zu einer deutlichen Erhöhung der „Mietobergrenzen“ führen
Für Leistungsempfänger, die einen Teil ihrer Miete aus dem Regelbedarf bezahlen, heißt das: Es lohnt sich, Widerspruch einzulegen. Wenn die Widerspruchsfrist verstrichen ist, können sie einen sogenannten „Überprüfungsantrag“ stellen. Wenn die „Mietobergrenzen angehoben werden, muss das Jobcenter (bzw. das Sozialamt) die neuen Obergrenzen rückwirkend bis zum 1.1.2010 berücksichtigen und entsprechende Nachzahlungen leisten.

Für die Stadt könnte das bedeuten, dass die vor einigen Jahren getroffene Entscheidung, die Mieten der Wohnungen, die entweder der Stadt selbst oder der Freiburger Stadtbau (FSB) gehören, an das Mietspiegelniveau heranzuführen, sich nicht auszahlt. Die Stadt hat in den letzten Jahren eine Politik der Mieterhöhungen betrieben und damit die Gewinne aus Vermietung deutlich verbessert. Das hat zur Erhöhung des gesamten Mietniveaus deutlich beigetragen. Die Stadt Freiburg vermietet rund 1.300 Wohnungen über das ALW selbst. Die FSB verfügt über rund 8.500 eigene Wohnungen. 85.000 der 132.000 Wohnungen in Freiburg sind Mietwohnungen. Die öffentlcihe Mietsteigerungspolitik wird jetzt nur die privaten Vermieter als Gewinner haben!
Der Runde Tisch bedankt sich bei der Sozialrechtskanzlei Rosenow und begrüßt in einer ersten Stellungnahme diese Entscheidung des Bundessozialgerichts ausdrücklich in einer Zeit, in der offensichtlich gerade in Freiburg immer mehr Menschen durch das Jobcenter veranlasst werden, rechtswidrig einen Teil Ihrer Mietkosten aus dem Regelsatz zu bezahlen.
Der Runde Tisch wird in den kommenden Wochen in Veranstaltung mehreren Stadtteilen intensiveren Kontakt mit Betroffenen aufnehmen, um über die Situation zu informieren und gemeinsam die Möglichkeiten jedes Einzelnen im Hinblick auf verweigerte Teilzahlungen bei den Mietkosten zu beraten.