Selbstbestimmungsgesetz : keine Sonderregister! auch nicht in Baden-Württemberg und Bayern
Das Selbstbestimmungsgesetz ist seit Ende 2024 in Kraft und es ermöglicht Menschen den Geschlechtseintrag und Vornamen ohne fremde Begutachtung dem gelebten Geschlecht anpassen. Seither wird über die Umsetzung des Gesetzes gestritten...
