Eine Woche Zeit brauchte der Pressesprecher des für das Landeswohnungförderungsgesetz zuständigen Finanz- und Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg, um eine Anfrage von Radio Dreyeckland zu beantworten. Aber er wollte sich auf keinen o...
Am Mittwoch informiert Innenminister Friedrich zu seinem Durchmarsch bei der Besetzung der Bundespolizei und dem Inlandsgeheimdienst die Obleute der Parteien. Keinerlei Klärung der Vertuschung des rechtextremen Terrors aber Schaffung von...
Zwei schwäbische Polizisten waren zwischen 2001 und 2002 Mitglied in einem deutschen Ableger des Ku-Klux Clans. Angeblich, um Freunde zu treffen. Sie bleiben im Dienst. Gerüchte über eine Verbindung zwischen den Polizisten und den Morden...
Baden-Württemberg hat einiges zu bieten, was Rüstungsproduktion, -forschung und -anwendung angeht. Eine Orientierung bietet der Rüstungsatlas der Informationsstelle Militarisierung (IMI), der Mitte August erscheinen wird. Was ist in einem...
Auf Nachfrage erklärte OStA Maier von der Staatsanwaltschaft Freiburg , dass gegen das ganze freisprechende Urteil - also nicht nur die Annahme des Notwehrexzess. sondern auch den Ausschluss des Tötungsvorsatzes - des Landgericht Freiburg...
Was ist faul an der Jagd & an Eiern? Verwechseln Angler_innen Mord mit Sport? Warum schmeckt vegane Donauwelle besser als der Klimawandel? Und wird es irgendeiner Art gerecht, gehalten & getötet zu werden? Auf diese und viele andere...
Schon die ersten Sätzen schlugen wie eine Bombe ein: Florian Stech wird vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen. Zwar war die Empörung weit überwiegend im vollen Saal 4 des Landgerichtes an diesem 12.7.12 in Freiburg. Auch nach der gut einstündigen mündlichen Urteilsbegründung durch die vorsitzende Richterin Dr. Kleine-Cosak war jedoch die Überzeung nicht herstellbar, dass ein unparteiliches Gericht hier seine aus der Hauptverhandlung gewonnene Überzeugung vermitteln konnte. Zwar wies das Gericht die krude Notwehrtheorie - stand-your-ground-Theorie- des Pflichtverteidigers Ulf Köpke, die den Einsatz des Autos als einzigen möglichen Tatmittel zur Behauptung des Verteidigungswillens gegen einen Angriff auf den freien (Schleusungs-)Willen des Ortenauer Nazis ("Recht muss nicht Unrecht weichen") vollinhaltlich zurück.
Die Verweigerung einer gerichtlichen Überzeugung zu dem bedingten Stechschen Tötungsvorsatz gerät angesichts der sieben Verhandlungstage jedoch eher zur gerichtlichen Ignorierung der in der Hauptverhandlung festgestellten und vom Gericht selbst angenommenen Fakten: Wie die Verteidigung behauptet das Gericht zwischen dem Start des Nazi Stech zu seinem Vollgas Speeddrive und der schweren Verletzung von Alexander K. hätten doch 3, 8 Sekunden gelegen, so dass die Gruppe problemlos sich Sicherheit bringen konnten. Damit konnte der Nazi Stech also rechnen. Fakt ist aber demgegenüber, dass das Gericht - zutreffend - drei Fahrtmöglichkeiten - als für Stech gegeben ansah. Die mildeste rechtsrum aus der Ausfahrt nach Bahlingen zu seinen Nazikumpels mit denen er ohnhin telefonierte. Die von ihm gewählte Fahrtroute - linksrum - liess der Gruppe der Antifas bei seinem Abbiegen in Richtung Hecklingen aber nicht 3,8 sondern eben bloss maximal 1,6 Sekunden Zeit
Update: Aktuelles Interview mit dem Vertreter der Nebenklage Jens Janssen. Anhören (Länge: 9.45 min) {audio}images/stories/audio_mp3/20120710-nachdenpl-16510.mp3{/audio} Download
Donnerstag, 10:30 Uhr Urteilsverkundung der 1. gossen Strafkammer in Saal 4. Salzstr.17
Wenigstens eine Übereinstimmung gab es bei allen Verfahrensbeteiligten um die Ereignisse am 1.10.2011 als der bekennende Nazi Florian Stech in eine Gruppe von Antifaschisten mit Vollgas im 1. Gang fuhr: die Notwehrlage die dem Nazi zu billigbar sei . Egal ob Staatsanwaltschaft, Nebenklage oder Pflichtverteidigung – alle meinten , dass wenn 30 Meter entfernt fünf junge Antifas, die z.T . zum Selbstschutz Masken übergezogen hatten,sich in Bewegung setzten, dann konnte für den Ortenauer Nazi Stech der Eindruck einer Notwehrsituation entstehen. Für Juristen mag dies wohl selbstverständlich sein. Für juristische Laien ist es eher überraschend wann denn, bei solchen Abständen, die „Gegenwärtigkeit“ eines „Angriffs“ oder die unmittelbar bevorstehende „Rechtsgutverletzung“ z. B der Willensfreiheit des Nazi Stechs ernstlich losgehen soll?
Gleichwohl sah die Staatsanwaltschaft, Dr. Rink, auch nach der Hauptverhandlung es als bewiesen an, das das Hineinfahren in die Gruppe deshalb ein versuchter Totschlag war, weil dem Nazi Florian Stech bewusst war bzw. sein konnte, das sein Auto bei Vollgas-Beschleunigen im 1. Gang und 25 und 30 km/h tödliche Verletzungen möglich machen würde. Da ihm zudem mehrere Handlungsmöglichkeiten zur Abwehr ihm vermeintlich drohender Gefahren in seiner Lauerposition im Auto offenstanden, war seine "Verteidigungshandlung " nicht "geeignet". U.a. konnte Stech zu einem anderen Punkt des Parkplatz zu fahren oder zu einer zweiten Ausfahrt oder bei der gleichen Ausfahrt rechts statt links herum.
RDL Gerichtskorrespondent Michel berichtet vom 6. Prozesstag des Stech-Verfahrens.
Update:Die "Flucht"alternative des Nazis Stech bestand objektiv. So das Ergebnis des vom Gericht beauftragten technischen Sachverständigen ganz eindeutig...
"In einem der größten europäischen Ballungsgebiete mit mehr als acht Millionen Menschen, werden vom 24. bis 26. August 2012 libertäre Verlage, Zeitschriften, Radio-, Video- und Internetprojekte ihr Programm vorstellen. Drei Tage Messe...
Im Juni und Juli 2012 veranstaltet der akj vier öffentliche Veranstaltungen zum Thema Strafrecht. Am 20. Juni eröffnet Martin Hochhuth mit einem Vortrag zum Thema Willensfreiheit und Schuld: Können wir uns überhaupt schuldig machen, wenn...
In der ihm eigenen Überheblichkeit konterte der Freiburger Oberbürgermeister Dieter Salomon die FDP-Argumente gegen den Häuserdeal damit , doch ein Amtsenthebungsverfahren gegen ihn einzuleiten. Zuvor hatte Stadrätin König en detail...
Die Form des Protests wird immer schärfer. Seit dem 19. März befinden iranische Flüchtline im Hungerstreik. Nun nimmt einer der Flüchtlinge auch kein Wasser mehr zu sich. Neben der Bewilligung der Asylanträge fordern die Flüchtlinge auch...
## Türkei Syrien NATO ## Paraguay Reaktion der EU ## Rassistisches Einwanderungsgesetz in Arizona leicht entschärft ## Krisenverwaltung in Europa ## Mord wenn niemand mehr hinschaut ## Abschiebestop Demo am Flughafen in Düsseldorf...
In geheimer Sitzung hat am Montag – dem Vernehmen nach erregt – der Hauptausschuss des Gemeinderat die gerichtlich wiederholt bescheinigte grundrechtsfeindliche Praxis des Ordnungsamtes bei Versammlungen debattiert. In der Vorlage glaubt OB...
Was hat die Zerstörung des Regenwaldes mit der Benachteiligung der Frauen zu tun? Und was ein Reaktorunfall mit der feministischen Bewegung? In welcher Beziehung Natur und Geschlecht stehen, ist eine grundlegende Frage des Feminismus. Meist...
Im Juli 2010 stimmte das Europäische Parlament im zweiten Anlauf für das sogenannte SWIFT-Abkommen mit den USA. Geregelt ist in dem Abkommen wann und wie Zahlungsverkehrsdaten an die Sicherheitsbehörden der USA übermittelt werden können. Anfragen müssen hierzu an die europäische Polizeibehörde Europol gestellt werden, die die Genehmigungen an SWIFT zum Transfer von Daten erteilt. Europol soll dann wiederum von den Ergebnissen der Auswertungen in den USA profitieren. Heftige Kritik hatte es im Vorfeld des Abkommens insbesondere am mangelnden Datenschutz gegeben, weshalb im Februar 2010 eine erste Version vom Parlament abgelehnt worden war. Doch auch seit Inkrafttreten des Abkommens im August 2010 reißt die Kritik nicht ab. Im März 2012 hat nun die Gemeinsame Kontrollinstanz (GKI) von Europol einen Bericht zur Umsetzung des Abkommens veröffentlicht. Oder um genauer zu sein: Der Bericht ist geheim - großzügigerweise wurde aber für die Öffentlichkeit eine dreiseitige Erklärung veröffentlicht (PDF). Und schon diese hat es in sich! Zu entnehmen ist dieser, dass Europol bisher keine einzige Anfrage der USA abgelehnt hat; dass faktisch jeden Tag Daten transferiert werden, Europol aber keine Informationen zur Menge der transferierten Daten geben kann und dass die Begründungen von US-Anfragen einen nicht ausreichenden Informationsgehalt hätten. Zugleich sind die Ergebnisse mehr als dürftig: So gibt es laut der GKI Hinweise, die "darauf hindeuten, dass sich das Abkommen in einem bestimmten Fall als nützliches Instrument erwiesen hat." Am 21. Juni wurde nun im Innenausschuss des Europäischen Parlaments über eben diesen Report debattiert (Video der Debatte). Hierzu sprach RDL mit Alexander Alvaro (FDP), Vizepräsident des Europäischen Parlaments und Mitglied des Innenausschuss. In dem Interview erklärt er, dass der Report seine bisherigen Befürchtungen übeträfe; erläutert, warum sich das Parlament nicht dagegen wehrt, dass die Kommission offensichtlich auf seiner Nase herumtanzt und kritisiert die Untätigkeit der anderen Fraktionen.
UPDATE 05.07.2012: Der Bericht ist noch immer geheim. Während der Debatte im Innenausschuss am 21.06.2012 hatte die Abgeordnete Sophie in 't Veld (ALDE) angekündigt, dass sie als Bürgerin einen Anspruch auf die Offenlegung des Prüfberichts habe und diesen notfalls auch juristisch durchsetzen wolle. Auf Anfrage von RDL hat sie dieses Ansinnen noch einmal bestätigt. Am 04.07. hat ihre Fraktion zudem eine offiziellen Anfrage zu dem Thema an die Kommission gestellt. RDL hat zudem auch den dt. Datenschutzbeauftragten um ein Interview gebeten. Dieses war aus "organisatorischen Gründen" nicht möglich. Eine Stellungnahme zum Prüfbericht der GKI wurde uns jedoch gemailt (Antwort hier).
Update 17.07.2012: Gegenüber RDL beteuert Jan-Philipp Albrecht (MdEP, Grüne), dass auch seine Fraktion eine Aussetzung des SWIFT Abkommen fordere. Zudem prüften die Grünen eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen das SWIFT-Abkommen (Nachricht mit O-Ton hier).
Update 08.11.2012: Mit einiger Verzögerung hat sich nun auch der Innenausschuss des Bundestages mit dem Thema beschäftigt. Einen Artikel zum Inhalt der Debatte gibt es bei Heise.
Nach gerade mal drei Prozesstagen scheint der auf neun Prozesstage anberaumte Prozess gegen den Ortenauer Nazi Florian Stech rechtlich auf der Kippe zu stehen: die mangelnde Bereitschaft der Staatschutzabteilung der Kripo Emmendingen zur...