In letzter Instanz hat das Oberverwaltungsgericht in Rostock entschieden, dass der Sternmarsch gegen den G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm zu Unrecht verboten wurde. Wie die Taz berichtet, kritisierte das Gericht, dass die Polizei ein völlig...
Ein Vorabinterview mit dem Referenten Rudolf Mühland (FAU Düsseldorf) Freiheit für alle Gefangenen ist sicherlich eine Parole, die alle politischen Aktivist_innen kennen. Für die Arbeiter_innenbewegung und speziell für die Anarcho...
Flüchtlinge mit langjähriger Duldung haben Anrecht auf Wohnberechtigungsschein. Dies entschied das Verwaltungsgericht Freiburg vor etwa einem Monat im Fall einer Frau, die seit 8 Jahren mit Kettenduldung in Freiburg lebt. Das...
Die zentrale "Antiterrordatei" von Polizei und Geheimdiensten wird am 6. November beim Bundesverfassungsgericht in die mündliche Verhandlung kommen. Die gegen das Gesetz gerichtete Verfassungsbeschwerde nimmt die quasi Verschmelzung mittels...
Flüchtlinge mit langjähriger Duldung haben Anrecht auf Wohnberechtigungsschein. Dies entschied das Verwaltungsgericht Freiburg vor etwa einem Monat im Fall einer Frau, die seit 8 Jahren mit Kettenduldung in Freiburg lebt. Das...
Die Urteile gegen Protestierende gegen den G 8 Gipfel im Jahr 2001 in Genua sind gesprochen. Der Italienische Kassationsgerichtshof, das höchste italienische Gericht, sprach Strafen bis zu 14 Jahren Gefängnis aus. Wir sprachen mit Matthias...
Auf Nachfrage erklärte OStA Maier von der Staatsanwaltschaft Freiburg , dass gegen das ganze freisprechende Urteil - also nicht nur die Annahme des Notwehrexzess. sondern auch den Ausschluss des Tötungsvorsatzes - des Landgericht Freiburg...
Noch zwei Tage läuft die online petition gegen das Skandal-Urteil des Onölenzer Gerichtes, die auf Basis des "nichtdeutscehn" Aussehens Polizeikontrollen erlaubt und wie wir berichtet haben, von Beamten der Bundespolizei mitgeführt werden, wenn sie Zuwanderer oder andere am deutsch-schweizerischen oder deutsch-französischen Grenzübergang kontrollieren. Die an den Bundestag gerichtete Petition der ISD- Initiative schwarzer Menschen in Deutschland e.V. verdient mehr als die knapp 15.000 Unterschriften, die bisher unterzeichnet haben.
Schon die ersten Sätzen schlugen wie eine Bombe ein: Florian Stech wird vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen. Zwar war die Empörung weit überwiegend im vollen Saal 4 des Landgerichtes an diesem 12.7.12 in Freiburg. Auch nach der gut einstündigen mündlichen Urteilsbegründung durch die vorsitzende Richterin Dr. Kleine-Cosak war jedoch die Überzeung nicht herstellbar, dass ein unparteiliches Gericht hier seine aus der Hauptverhandlung gewonnene Überzeugung vermitteln konnte. Zwar wies das Gericht die krude Notwehrtheorie - stand-your-ground-Theorie- des Pflichtverteidigers Ulf Köpke, die den Einsatz des Autos als einzigen möglichen Tatmittel zur Behauptung des Verteidigungswillens gegen einen Angriff auf den freien (Schleusungs-)Willen des Ortenauer Nazis ("Recht muss nicht Unrecht weichen") vollinhaltlich zurück.
Die Verweigerung einer gerichtlichen Überzeugung zu dem bedingten Stechschen Tötungsvorsatz gerät angesichts der sieben Verhandlungstage jedoch eher zur gerichtlichen Ignorierung der in der Hauptverhandlung festgestellten und vom Gericht selbst angenommenen Fakten: Wie die Verteidigung behauptet das Gericht zwischen dem Start des Nazi Stech zu seinem Vollgas Speeddrive und der schweren Verletzung von Alexander K. hätten doch 3, 8 Sekunden gelegen, so dass die Gruppe problemlos sich Sicherheit bringen konnten. Damit konnte der Nazi Stech also rechnen. Fakt ist aber demgegenüber, dass das Gericht - zutreffend - drei Fahrtmöglichkeiten - als für Stech gegeben ansah. Die mildeste rechtsrum aus der Ausfahrt nach Bahlingen zu seinen Nazikumpels mit denen er ohnhin telefonierte. Die von ihm gewählte Fahrtroute - linksrum - liess der Gruppe der Antifas bei seinem Abbiegen in Richtung Hecklingen aber nicht 3,8 sondern eben bloss maximal 1,6 Sekunden Zeit