Im 2. Prozesstag vor dem Freiburger Landgericht im neuaufgelegten Prozess gegen Florian Stech, der in Riegel mit seinem Auto in eine Gruppe Antifas gerast war, wurde erneut die Gruppe Antifas als Zeugen befragt. RDL Korrespondent Michel war...
In den Kernaussagen waren die beiden von der 3. Strafkammer geladenen Zeugen, eine Krankenschwester und ein Lehrer , bemerkenswert übereinstimmend. Das Auto von Stech startete mit durchdrehenden Reifen vom P+R Pendler Parkplatz in Riegel...
Der NPD-Landtagskandidat 2011 und Freie Nazi Kräfte Aktivist , Florian Stech, hatte am 1.10.2011 als Schleuser einer Nazikohlebeschaffungsfete seinen Wagen aus dem P+R Pendler Parkplatz in Riegel direkt in eine Gruppe von Antifas gelenkt...
Nach mündlicher Revisionsverhandlung hat am Donnerstag der 4. Strafsenat des BGH das freisprechende Urteil zu Gunsten des Ortenauer Nazis Stech aufgehoben. Der BGH rügt in seiner mündlichen Begründung, daß das LG Freiburg unter seiner...
Am Donnerstag , den 12.07.12 wurde der langjährige Neonazikader Florian Stech vom Landgericht Freiburg freigesprochen. Am Freitag , den 13.7.12 gab es daraufhin eine Antifademo ,hier ein kurzer Bericht von der Demo ,mit Kommentar.
Schon die ersten Sätzen schlugen wie eine Bombe ein: Florian Stech wird vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen. Zwar war die Empörung weit überwiegend im vollen Saal 4 des Landgerichtes an diesem 12.7.12 in Freiburg. Auch nach der gut einstündigen mündlichen Urteilsbegründung durch die vorsitzende Richterin Dr. Kleine-Cosak war jedoch die Überzeung nicht herstellbar, dass ein unparteiliches Gericht hier seine aus der Hauptverhandlung gewonnene Überzeugung vermitteln konnte. Zwar wies das Gericht die krude Notwehrtheorie - stand-your-ground-Theorie- des Pflichtverteidigers Ulf Köpke, die den Einsatz des Autos als einzigen möglichen Tatmittel zur Behauptung des Verteidigungswillens gegen einen Angriff auf den freien (Schleusungs-)Willen des Ortenauer Nazis ("Recht muss nicht Unrecht weichen") vollinhaltlich zurück.
Die Verweigerung einer gerichtlichen Überzeugung zu dem bedingten Stechschen Tötungsvorsatz gerät angesichts der sieben Verhandlungstage jedoch eher zur gerichtlichen Ignorierung der in der Hauptverhandlung festgestellten und vom Gericht selbst angenommenen Fakten: Wie die Verteidigung behauptet das Gericht zwischen dem Start des Nazi Stech zu seinem Vollgas Speeddrive und der schweren Verletzung von Alexander K. hätten doch 3, 8 Sekunden gelegen, so dass die Gruppe problemlos sich Sicherheit bringen konnten. Damit konnte der Nazi Stech also rechnen. Fakt ist aber demgegenüber, dass das Gericht - zutreffend - drei Fahrtmöglichkeiten - als für Stech gegeben ansah. Die mildeste rechtsrum aus der Ausfahrt nach Bahlingen zu seinen Nazikumpels mit denen er ohnhin telefonierte. Die von ihm gewählte Fahrtroute - linksrum - liess der Gruppe der Antifas bei seinem Abbiegen in Richtung Hecklingen aber nicht 3,8 sondern eben bloss maximal 1,6 Sekunden Zeit
Die ersten drei Prozesstage sind um. Die "abgebrüht" vorgetragene Tatversion des Ortenauer Nazis Florian Stech wurde vom polizeilichen Notrufsystem dokumentiert. Dieses wurde weder von ihm noch seinen "Guards" aus der Staatsschutzabteilung...
Nach gerade mal drei Prozesstagen scheint der auf neun Prozesstage anberaumte Prozess gegen den Ortenauer Nazi Florian Stech rechtlich auf der Kippe zu stehen: die mangelnde Bereitschaft der Staatschutzabteilung der Kripo Emmendingen zur...
Der Nazibombenbastler Thomas baumann aus Weil hat gute Chancen straffrei zu bleiben . Das LG Freiburg hat seine Anklage durch die Staatsanwaltschaft Lörrach wegen Vorbereitung eines Sprengstoffverbrechens abgelehnt. Angeblich fehlt es an...