Am 4. Oktober 2010 fand im Freiburger Amtsgericht ein Prozeß mit vier Angeklagten, die des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz bezichtigt werden, statt. Es waren bis zu zehn Polizisten als Zeugen angekündigt, von denen sich einige wieder abmeldeten. Für acht Uhr morgens ist die Verhandlung angesetzt - und mittags um 12 ist man noch weit von einem Ergebnis entfernt.
Luciana ist beim Prozeß dabei und vermittelt Meike am Telefon die Stimmung.
Mittlerweile ist der Prozess vorbei.
Von den ursprünglich vier zur Anklage gestellten Verfahren gegen Linke aus Freiburg, schlug die Staatsanwaltschaft selbst zwei Verfahren zur Einstellung gegen Geld-Auflage vor (kein Eintrag in das Strafregister). Darunter befand sich auch der (konstruierte) Vorwurf des Landfriedensbruches, der angeblich in Drängeln anderer Peronen im Kessel bestanden haben sollte.
Dem Strafantrag des StA wegen des Vorwurfs der Vermummung in Höhe von 50 Tagessätzen gegen die zwei Verbliebenen auf der Anklagebank, konnte die Richterin nicht folgen.
Zu sehr konterkarierten die vielen vorgeführten Videos der Polizei offenbar den angeblichen Eindruck des polizeilichen Einsatzleiters POR Hochhuli. Sie dokumentierten eher eine Eselsgeduld der an der Demo über eineinhalb Stunden gehinderten 800 Menschen und die offensiven Vorgehnsweisen der Polizeikräfte.
Darüberhinaus: sowohl was die Frage der Vemummung anging - von 70 Prozent (Hochhuli) war nichts zu sehen- als auch die angebliche Gefahrensituation, die ein massives gewaltsames Vorgehen der bereitgestellten mehrhundertköpfigen Polizei-Kräfte erforderte, was zu einer vierstündige Kesselung (16.00 -20.00) von 400 Leuten und ihrer Festsetzung zur Identitätsfeststellung sowie der Abgabe von mehreren hundert Anzeigen bei der Staatsanwaltdschaft, war nichts zu belegen.
So wenig, das die erkennende Richterin, gerade einmal die mehr als kurze Sequenz des demonstrativ vor die Augen gehaltenden Theatermaske aus Papier ausmachen konnte, die sie allerdings gleichwohl als geeigent eine die Identitätsfeststellung durch die Polizei erschwerend Sollende ausmachte und mit 10 Tagessätzen ahndete.
Auch in diesem vierten Verfahren haben sich die Richterinnen des Freiburger Amtsgerichtes nicht ansatzweise überzeugend den zwei grundlegenden Fragen des Gewährleistung des Demonstrationsgrundrechts in Freiburg am 14.11. 09 gestellt:
- ob nicht der Zweck der Demonstration, der ja gerade die sich entwicklende faschistische Gefährdung (Naziangrif aus Demo 25.5.09, Nazibombenbastler in Weil mit Zielsuche in Freiburg, KTS Brandanschlag. vermeintliches weil falsches Antifa-Outing) ins Zentrum rücken sollte, auch mittels Formen der Verhüllung thematisierbar sein musste bzw. durfte; (und dies sich nicht nur darin erschöpft, das unmittelbar konkreter Schutz gegen ausforschende Nazis praktiziert wird)
- wie die erkennbar auf Eskalation setzende Ankündigung des Freiburger Polizeidirektors Amman in den Wochen vor der Demonstration, - Amman war auch direkter Befehlsgeber der polizeilichen Eskalation ab 16 Uhr am 14.11.09 - , unter keinerlei Umständen, irgendeine- auch nur wie auch immer geartete demonstrative Form von Verhüllung z.B .durch Brillen, Perücken usw.- tolerieren zu wollen und damit die unverhohlene Preisgabe des Verfassungsgrundsatzes der Verhältnismässigkeit jeder staatlichen Handlung.
Die Resultate dieser Art (Ver)-Achtung dieses Verfassungsgrundsatzes durch baden-württembergische Polizeiführungen sind hinreichend bekannt !!!
In Freiburg am 14.11.09: Neben Körperverletzungen, stundenlange Freiheitsberaubung von mehreren hundert Menschen, im Nichts versackende mehrere hundert Strafanzeigen zur Legitimierung ausufernder polizeilicher Datensammlungen
In Stuttgart am 30.9.2010 : über 300 -vereinzelt schwer - Verletzte.
Erneut wurden zwei Personen auf den Zu- wie Abwegen in und aus dem Gerichtsaal im übrigen zur Polizeilichen Identitätsfestellung und damit zur ausufernden Pfege polizeilicher Datensammlungen mittels Zwang verbracht.
kmm 4.10.10