Sambastas: Verwaltungsgericht basht Stadt für Angriffe auf Versammlungsfreiheit

Sambastas: Verwaltungsgericht basht Stadt für Angriffe auf Versammlungsfreiheit

Da  hat selbst das letzte Aufgebot in Gestalt des Polizeioberrat Hochhuli nicht mehr geholfen. Mit Urteil vom 16.5.2012 stellt das Verwaltungsgericht Freiburg unmissverständlich klar, die "Beschlagnahme war rechtswidrig" nicht nur aus  formalen Fehlern. Vielmehr hat wie von RDL (vgl. Tag Sambasta) mehrfach berichtet, die Stadt Freiburg  die Reichweite des Grundrechtes der Versammlungsfreiheit verkannt! Trommeln ist grundsätzlich während Versammlung zulässig und darf nicht durch Beschlagnahme eingeschränkt werden.
So steht es in dem Urteil,  das der Rechtsanwältin Katja Barth, die seit dem Deutsch-französischen Gipfel im Dezember 2010 die Sambastas anwaltlich vertritt, zugestellt wurde.
Aber auch der schon erwähnte Revierleiter Nord, Hochhuli bekommt vom VG Freiburg die - angesichts des Urteils zur Gewahrsamnahme der Stadträtin Stein nur als notorisch zu bezeichnende - Rechtswidrigkeit bescheinigt.
Unter dem Vorwand , für seine Beamten sei wegen Körperverletzungen durch die Trommeln und wegen der Störung der polizeilichen Kommunikation die städtische Anordnung wie auch die von ihm verfügten gewaltsame polizeiliche  Beschlagnahme  erforderlich gewesen und zudem auch weitere Platzverweise gegen die Sambastas, folgte das Verwaltungsgericht nicht.
Im Gegenteil: Hochhuli hätte nicht "unreflektiert" die rechtswidrige Anordnung des Amtsleiter Rubsamen umsetzen dürfen!  Seine Ausführung der rechtswidrigen Anordnung der Stadt war gleichfalls rechtswidrig wie auch die dann erteilten Platzverweise.
Letztendlich ist dies  nun die dritte rechtliche Abfuhr für die - nur als notorisch - zu bezeichenenden Rechtswidrigkeiten, die aus der politischen Kopulation des grün-schwarzen Bürgermeisteramtes (Salomon/Neideck) über das das operative Ausführungsgeschäft betreibende Ordnungsamt (Rubsamen/SPD) mit den Landespolizeibehörden seit Amtsantritt von Polizeidirektor Amman entstanden sind.
Egal ob
* die Alkoholpolizeiverordnung, für deren Durchsetzung aktuell  im grünen Kreisverband Dieter Salomon gar sich um Hochhulis Beistand bemüht, nachdem diese vom Verwaltungsgerichtshof als rechtswidrig kassiert worden war;
* die unsäglichen Praktiken der Revierleitung Nord bei Personalienkontrollen  und Gewahrsamverschleppungen am Beispiel der Stadträtin Stein, die von den Verwaltungsgerichten über zwei Instanzen kassiert wurden;
* und jetzt erneut die gerichtlich bescheinigte grundrechtsverachtende Praxis gegen die Versammlungsfeiheit.

Es bleibt festzuhalten: in jeder Hinsicht trägt die politische Verantwortung  das Dreigestirn : Oberbürgermeister Salomon , Erster Bürgermeister Neideck und der zur Bekämpfung der linken politischen Szene nach Freiburg von der CDU/FDP Landesregierung entsandte Polizeidirektor Amman.

Sie sind in ihren politischen Verantwortlichkeiten endlich nachdrücklich zur Rechenschaft zu ziehen! No more Freiburg = Polizeiburg!

(kmm 30.5.2012)