60 Jahre Europäische Menschenrechtsrechtskonvention

60 Jahre Europäische Menschenrechtsrechtskonvention

Am 3. September 1953 trat die Konvention in Kraft. Die Europäische Agentur für Grundrechte bezeichnet das Abkommen als ein “Leuchtturm in der ganzen Welt für die Standards der Würde, Demokratie und Gleichheit”. Seitdem hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 16.500 Fälle behandelt.

Nicht erwähnt bleiben hier natürlich die schwerwiegenden Verstöße gegen Menschenrechte in der EU, die nicht geahndet werden oder schlimmer noch gewollt sind – so etwa bei der Inhaftierung von Flüchtlingen an europäischen Außengrenzen oder bei der tausendfachen Verletzung des Rechts auf Wohnen in Spanien.