AfD darf wahrscheinlich mit 30 Kandidat*innen bei Wahl in Sachsen antreten

AfD darf wahrscheinlich mit 30 Kandidat*innen bei Wahl in Sachsen antreten

In einer vorläufigen Entscheidung hat der sächsische Verfassungsgerichtshof weitere Kandidat*innen der AfD für die Landtagswahl zugelassen. Zuvor hatte die Wahlbehörde nur 18 Kandidat*innen anerkannt. Die Ernennung weiterer 43 wurde zurückgewiesen, da sie nicht am gleichen Tag stattgefunden habe. Dass dieser Schritt rechtlich legal gewesen sei, hatten Rechtswissenschaftler*innen mehrfach bezweifelt. Mit der gekürzten Wahlliste hätte die AfD nach der Wahl wahrscheinlich nicht alle Abgeordnetenplätze besetzen können.

Die endgültige Entscheidung über die Wahlliste will das Gericht am 16. August treffen und dann auch begründen. Die Landtagswahl in Sachsen findet am 1. September statt.