Die Beteiligung von Tina Göbmayer an der Verteidigung des Nazis Florian Stech in seinen Prozessen wegen versuchten Mordes an einem Antifaschisten löste nicht nur eine kontroverse Debatte in Freiburg aus. Nachdem der Arbeitskreises Kritischer Juristinnen und Juristen Freiburg, in dem Gröbmayr zu diesem Zeitpunkt Mitglied war, zunächst eine sie affirmierende Erklärung abgegeben hatte, war im Juli 2012 von der KTS gegen Gröbmayr ein Hausverbot und gegen den AKJ ein Veranstaltungsverbot ausgesprochen worden.
Nach seiner erneuten Stellungnahme im Januar 2014, in welcher der AKJ sich grundsätzlich gegen die Verteidigung von Nazis durch Linke ausspricht, RDL berichtete . wurde jetzt von der KTS das Veranstaltungsverbot gegen den AKJ wieder aufgehoben