Anti-Folter-Komitee des Europarats kritisiert deutsche Abschiebepraxis

Anti-Folter-Komitee des Europarats kritisiert deutsche Abschiebepraxis

Das Anti-Folter-Komitee des Europarates hat „unverhältnismäßige und unangemessene“ Gewaltanwendung bei Abschiebungen aus Deutschland kritisiert. Insbesondere kritisiert das Anti-Folter-Komitee das Auslösen von Erstickungsgefühlen und das Zusammenpressen von Genitalien. Das Komitee hatte im August vergangenen Jahres einen Abschiebeflug von München nach Kabul beobachtet. Der Bericht nennt als Beispiel die Behandlung eines jungen Mannes bei dem Abschiebeflug. Der Mann sei mit Klebeband am ganzen Körper gefesselt gewesen und wurde zusätzlich von 6 deutschen Polizisten festgehalten. Ein Polizist habe ihm mit dem Arm auf den Hals gedrückt, so dass er Schwierigkeiten bei der Atmung hatte. Ein anderer habe ihm mehrmals und für längere Zeit die Genitalien zusammengequetscht. Außerdem kritisierte das Anti-Folter-Komitee, dass in Abschiebehaft befindliche Personen zu spät über die bevorstehende Abschiebung informiert würden. Das hindere sie daran, sich psychologisch auf die Situation einzustellen. Bei Abschiebungen auch außerhalb von Gefängnissen hätten die Betroffenen oft nicht genügend Zeit ihre Sachen zusammenzupacken.

Auch das Abschiebegefängnis in Eichstätten wurde vom Anti-Folter-Komitee kritisiert. Das Personal sei für die Aufgabe nicht geschult. Die Häftlinge würden wie Strafgefangene behandelt. Die Häftlinge dürften keine eigene Kleidung tragen, hätten nur begrenzten Zugang zu Merkzweckräumen und dürften sich nur über Vermittlung des Wachpersonals an einen Arzt wenden. Außerdem fordert das Komitee, dass Abschiebehäftlinge vom Beginn der Haft an Zugang zu einer Anwältin haben sollten.

Die Bundesregierung hat der Veröffentlichung des Reports zusammen mit einer Stellungnahme der deutschen Regierung zugestimmt. Auf die Forderung des Komitees, Praktiken zu unterlassen, die den Betroffenen schwere Schmerzen zufügen, antwortet die Bundesregierung, sie habe die Bundespolizei darüber informiert. Die Forderung, die eingesetzten Beamten entweder durch Namensschilder oder durch Identifikationsnummern zu kennzeichnen, lehnt die Bundesregierung jedoch ab.

Die Stellungnahme trägt den Briefkopf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz.

jk