Asylrechtsänderung in Österreich: "Spätestens bei der Ausgestaltung wird es aus menschenrechtlicher Perspektive nicht gehen"

Asylrechtsänderung in Österreich: "Spätestens bei der Ausgestaltung wird es aus menschenrechtlicher Perspektive nicht gehen"

Menschenrechte2.jpg

EU-Flüchtlingspolitik zusammengefasst
Lizenz: 
CC Attribution, Non-Commercial, Share Alike
Quelle: 
RDL/es
Vergangene Woche verabschiedete das österreichische Parlament ein Gesetz, das die Bedingungen für Schutzsuchende deutlich erschwert. Zeitlich begrenztes Asyl, Einschränkung des Familiennachzugs, 2 Wochen Abschiebehaft und die Möglichkeit für die Regierung, mit einem sogenannten "Notstand" die Asylpolitik auszuhebeln, indem Schutzsuchende innerhalb von einer Stunde direkt an der Grenze abgewiesen werden. Radio Dreyeckland sprach mit Lina Neumann, Juristin und ‎Rechtsvertreterin in Asylsachen im Beschwerdeverfahren vor dem österreichischen Bundesverwaltungsgericht. Wir fragten sie zunächst, welche Massnahmen in dieser Asylrechtsverschärfung wirklich neu sind: 11:55

 

 

Im Interview erklärt sie, warum die zeitliche Begrenzung des Flüchtlingsstatus lediglich dazu dienen wird, die Teilhabe und Integration von Asylberechtigten zu erschweren.

Sie erklärt ausserdem die grossen Unklarheiten rund um die mögliche Umsetzung des umstrittenen "Notstands" in der Asylpolitik, mit welchem sich Österreich offen eingestanden über EU-Recht hinwegsetzen will. Ob überhaupt und wie schnell es zu diesem Notstand kommen könnte? "Es ändern sich die Meinungen und die Linien rasant", meint sie mit Blick auf die unvorhersehbare politische Situation. Hoffnung gibt es immerhin auch, dass die entsprechende "Ermächtigung zu einer Verordnung" als verfassungswidrig beziehungsweise EU-rechtswidrig abgewiesen werde. Menschenrechtsbedenken gebe es genug an der geplanten ultraschnellen und unbürokratischen Abweisung von Schutzsuchenden an der Grenze: "Von Verfahren zu sprechen ist fast schon gut gemeint".