EuGH-Urteil: Private Schiedsgerichte zwischen EU-Mitgliedstaaten sind EU-rechtswidrig

Private Schiedsgerichte zwischen EU-Mitgliedstaaten sind EU-rechtswidrig

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Demo gegen TTIP und CETA in Berlin, 10. Oktober 2015
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Wikimedia Commons/Foodwatch

In einem Urteil von vergangener Woche hat das Europäische Gerichtshof eine Vertragsklausel für EU-rechtswidrig erklärt, die in einem bilateralen Investitionsabkommen zwischen zwei EU-Mitgliedstaaten stand und private Schiedsgerichte vorsah. Vor diesen privaten Schiedsgerichten konnten Investorinnen eines Staates den anderen Staat verklagen, falls er mit einer Massnahme oder Reform ihre Gewinnerwartungen schmälerte.

Diese private und ausschliesslich für Investorinnen zugängliche Gerichtsbarkeit war eines der meistkritisierten Punkte an Freihandelsverhandlungen mit den USA und Kanada. Eine weitere häufige Kritik an diesen Freihandelsverhandlungen lautete, diese Abkommen würden im Endeffekt Staaten daran hindern, gegen die Interesse von Investoren zu regieren, selbst im Gesundheits- und Sozialwesen. Für den Fall, bei dem es im Urteil des Europäischen Gerichtshofs ging, treffen beide Kritikpunkte zu.

Matthieu erklärt, worum es in diesem Fall ging, und welche Bedeutung dieses Urteil eventuell für weitere Handelsabkommen haben könnte.