Investorenschutz durch Schiedsgerichte verstößt gegen EU-Recht

Investorenschutz durch Schiedsgerichte verstößt gegen EU-Recht

In einem Urteil am gestrigen Dienstag hat der Europäische Gerichtshof den Schutz von bestimmten Investoren durch Schiedsgerichte abgelehnt. Der Fall betraf ein Investitionsabkommen der Slowakei und der Niederlande. Ähnliche Klauseln sind aber in sehr vielen sogenannten Freihandelsabkommen enthalten und politisch sehr umstritten. Dies betrifft insbesondere das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada genannt Ceta, über das noch mehrere nationale Parlamente abstimmen müssen. Die Klauseln sollen die Sicherheit von Investitionen oder genauer gesagt, der aus ihnen zu erwartenden Gewinne erhöhen. Im Streitfall mit einer Regierung muss ein Investor nicht vor ein nationales Gericht ziehen, sondern kann ein internationales Schiedsgericht anrufen. KritikerInnen bemängeln, dass so die staatliche Handlungsfreiheit eventuell willkürlich eingeschränkt werde. Zum Beispiel könnte ein Investor gegen Umweltauflagen klagen, die seinen Gewinn schmälern. Merke: im Kapitalismus trägt das Risiko nicht der Investor, sondern die Allgemeinheit.

Im Streit zwischen einem niederländischen Investor und der Slowakei ging es um die Ausschüttung von Gewinnen aus dem Verkauf privater Krankenversicherungen. Der Europäische Gerichtshof befand, dass für den Fall auch europäisches Recht ausgelegt werden müsse und Schiedsgerichte keine wirklichen Gerichts seien. Daher dürften sie das EU-Recht auch nicht auslegen.

Es ist noch unklar welche Auswirkungen das Urteil auf fast 200 weitere internationale Verträge hat, die solche Schutzklauseln für Investoren enthalten. Max Bank vom Verein „LobbyControl“ lobte das Urteil. Die Schiedsgerichtsklauseln etablierten eine undemokratische „Paralleljustiz für Konzerne“, meinte Bank.