Europäisches Parlament diskutiert über Investorenschutzklauseln in Handelsabkommen.

Europäisches Parlament diskutiert über Investorenschutzklauseln in Handelsabkommen.

Heute morgen diskutiert der Handelsausschuss des Europäischen Parlaments mit der EU-Kommission, Juristen und Fachleuten über Investorenschutzklauseln. Diese Debatte ist Teil einer öffentlichen Konsultation der EU-Kommission, vor dem Hintergrund von Protesten gegen das derzeit verhandelte Freihandelsabkommen TTIP zwischen EU und USA. Die EU-Kommission hatte deswegen die Verhandlungen zum Investitionskapitel des EU-USA-Freihandelsabkommens TTIP ausgesetzt. Investorenschutzklauseln oder « investor-to-state dispute settlement » geben Investoren aus einem Staat die Möglichkeit, den jeweils anderen Staat vor einem privaten Schiedsgericht zu verklagen, wenn die Gesetzgebung oder die Handlungen dieses Staates angeblich die erwarteten Gewinne des Investors schmälern. Dieser Schiedsgericht tagt geheim und ohne Berufungsmöglichkeit. Solche Klauseln gibt es in zahlreichen Handelsabkommen mit Ländern, in denen Rechtsstaatlichkeit nicht gewährleistet ist, aber neulich auch zwischen Staaten, die durchaus einen funktionalen Justizwesen besitzen. Zahlreiche Organisationen von Gewerkschaften bis Verbraucher- und Umweltschutzverbände hatten bei der letzten Verhandlungsrunde in Brüssel protestiert. Sie kritisierten insbesondere den Investorenschutz, den die Mitgliedstaaten im Verhandlungsmandat der Kommission fordern. Sie befürchten, dass Bestimmungen zum Schutz von ArbeitnehmerInnen, VerbraucherInnen und Umwelt unterminiert würden.