Gegen die Entscheidungspraxis des BAMF hat sich ds Freiburger Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit den VG Karlsruhe und VG Sigmaringen den Flüchtlingsanerkennnungsstatus von Syrern gestärkt. "Syrern, die illegal aus Syrien ausgereist sind und sich längere Zeit im westlichen Ausland aufgehalten und dort einen Asylantrag gestellt haben, droht, selbst wenn sie vor ihrer Ausreise nicht individuell verfolgt waren, im Falle ihrer Rückkehr nach Syrien dort mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine menschenrechtswidrige Verfolgung durch den syrischen Staat in Form von Inhaftierung, Verhör unter Folter und Verschwindenlassen, die an ihre unterstellte illoyale, oppositionelle Gesinnung anknüpft bzw. der Aufklärung eines solchen Verdachts dient." schreiben die Richtenden der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg zu der Klage mit der einer unverfolgt ausgereisten alleinstehenden Syrerin auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft stattgegeben wird (Urteil vom 13.12.2016 - A 5 K 2096/16 ).
Alle Gerichte trotzen dem Trend der aufgehetzten politischen Debatte zum bashing der Menschenrechte und beziehen sich ausdrücklich auf die vielfältigen Erkenntnisse der Menschenrechtsorganisationen und Aussenministerien von Deutschland, Großbritanien und Kanada.
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