"Gericht verkennt Lage in Syrien"

"Gericht verkennt Lage in Syrien"

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat ohne direkt danach gefragt gewesen zu sein, laut Pressemitteilung festgestellt, dass für Zivilpersonen "keine ernsthafte, individuelle Bedrohung ihres Lebens oder ihrer körperlichen Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines innerstaatlichen Konfliktes" mehr bestehe. Wiebke Judith von ProAsyl sagt im Gespräch mit Radio Dreyeckland, dass das Gericht garnicht die für den Schutz von Flüchtlingen am meisten relevante Gefahr behandelt habe, nämlich Folter durch das Asad-Regime und diese Gefahr bestehe, so lange das Asad-Regime besteht. Reale Auswirkungen dürfte das Urteil derzeit nicht haben, aber es werde sicher die politische Debatte um die Abschiebung nach Syrien weiter anheizen. Umgekehrt würden solche Debatten natürlich auch auf die Tendenz bei den Entscheidungen der Gerichte abfärben.

Aktuell muss keine Syrerin und kein Syrer in Deutschland fürchten wegen dieses Urteils abgeschoben zu werden.

jk