'Badische Zeitung' verharmlost Risiko im stillgelegten AKW Fessenheim

'Badische Zeitung' verharmlost Risiko im stillgelegten AKW Fessenheim

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In einem Artikel vom 23. April in der ' Badische Zeitung' wird das Risiko, das durch die Aufbewahrung der abgebrannten Brennelemente in den beiden Naßlagern neben den Reaktorgebäuden besteht, drastisch verharmlost. Nach wie vor besteht die Gefahr einer Kernschmelze und der Freisetzung von Radioaktivität in einem Ausmaß, das die Größenordnung der Hiroshima-Bombe um ein Vielfaches übertrifft.

In dem Artikel vom 23. April in der ' Badische Zeitung' mit der Überschrift "Kritiker besorgt über Brennelemente" ist zu lesen: "Die Gefahr eines schweren nuklearen Unfalls ist damit im elsässischen Atomkraftwerk ausgeschlossen." Darüber hinaus wird Christian Küppers mit den Aussagen zitiert: "Würde es zum jetzigen Zeitpunkt zu einem Leck kommen, dürfte sich die austretende Radioaktivität im Rahmen geltender Grenzwerte bewegen." Ein Katastrophenszenario mit einer Evakuierung der umliegenden Städte sei "ausgeschlossen".

Tatsache ist hingegen: Die Gebäude der beiden Naßlager (sogenannte Abklingbecken) sind wegen extrem dünner Außenwände und Leichtbauweise noch stärker bei einem möglichen Erdbeben oder bei einem Terror-Angriff gefährdet als die Reaktorgebäude. Wird die Außenhülle eines solchen Naßlagers des stillgelegten AKW Fessenheim beispielsweise durch Beschuß mit einer Panzerfaust aufgerissen, fließt das Wasser innerhalb kürzester Zeit ab und es greift auch kein Notkühlsystem mehr. Brennelemente, die nicht mehr vom Kühlwasser umflossen werden, erhitzen sich auf bis zu 800 Grad Celsius. Sie entzünden sich bei Erreichen dieser Temperatur selbst und Radioaktivität in der Größenordnung eines Vielfachen der Hiroshima-Bombe gelangt in die Umwelt. Daher sind auch die in diesem Artikel zitierten Aussagen des Herrn Küppers vom sogenannten Öko-Institut sachlich unzutreffend.

Sowohl der Strom-Konzern und AKW-Betreiber EdF (allerdings offenbar erst auf Nachfrage) als auch Herr Küppers gehen offenbar davon aus, daß ein Leck so klein bleibt, daß sich der Wasseraustritt über mehrere Tage hin erstreckt und daher "beherrschbar" bleibt. Tatsache ist jedoch, daß ein großes Leck in der Außenmauer eines solchen Naßlagers nicht ausgeschlossen werden kann. Die Wahrscheinlichkeit eines solchen Katastrophenfalles ist deutlich höher als im Falle eines der deutschen sogenannten Zwischenlager.

Im Falle des "Zwischen"-Lagers des AKW Brunsbüttel hat das Bundesverwaltungsgericht in oberster Instanz im Januar 2015 festgestellt, daß ein katastrophaler Unfall mit Freisetzung erheblicher Mengen an Radioaktivität nicht auszuschließen ist. Die deutsche Anti-Atom-Bewegung weist daher seit 2015 immer wieder darauf hin, daß sämtliche 16 sogenannten Zwischenlager in Deutschland illegal betrieben werden.