Band-Übungsräume bis zum Jahreswechsel 25/26 bei Edith Stein Schule fertig?

Kommentare & Glossen bei Radio Dreyeckland (alle zeigen)

Band-Übungsräume bis zum Jahreswechsel 25/26 bei Edith Stein Schule fertig?

TOP 2 Bandübungsräume wesliche Fromtansicht 2. Sitzung des KulturaA vom 07.05..png

Westliche Ansicht der geplanten neuen Band-Übe-Räume bei der Edith-Stein-Schule
Lizenz: 
Keine (all rights reserved)
Quelle: 
Stadt Freiburg G25/093

Die von Multicore in der Lameystr. verwalteten Bandübungsräume sollen voraussichtlich bis zum Jahresende in Holzbauweise westlich der Lehrerzimmer der Edith-Stein-Schule eine Nachfolge finden. Entstehen sollen sieben Doppel-Module, die von Multicore verwaltet werden und jeweils 36 qm gross sein sollen. Städtisches Kulturamt und städitisches Immobilienmanagement haben sich nach Vorlage G25/089 auf einen Bruttmietpreis von 10€ qm - wie auch bei den  neu sanierten Räumen bei den bildenden Künstlern geeinigt. 1:02
Für die Vermietung macht das Kulturamt zur Vorgabe: "Um die Förderwürdigkeit der ausgewählten Bands während der fünfjährigen Mietzeit festhalten zu können, sollen diese einmal pro Jahr in einem kurzen Tätigkeitsbericht dar-
stellen, welche Schritte zum Erreichen der gesteckten Ziele unternommen wurden, wie viele öffentliche Auftritte gespielt und welche Veröffentlichungen getätigt wurden. Ein reines „Proben des Probewillens“ allein erachtet das Kulturamt nicht als förderwürdig."

Verlangt wird auch eine Bereitschaft zu Bandgemeinschaft 0:29
Was dies - angesichts  knapper Bandproberaumkapazitäten in Freiburg - mit fairen Förderbedingungen und Preisen zu tun hat, wäre seitens der Kulturamtsleitung erklärungsbedürftig. Darüberhinaus soll der Neubau nur eine Übergangslösung bis zum Abzug des Katastrophenschutz vom Abstellplatz in der Schönauerstr.3 sein. Für viele werden wohl zwangsläufig die Ausweichbedingungen nach Waldkirch-Kollnau erstrebenswerter bleiben.
Der Beschluss soll im Gemeinderat am 3.6.25 fallen:PDF icon TOP-Mappe von TOP 2 Bandübungsräume 2. Sitzung des KulturaA vom 07.05..pdf5:14