Bayern will unbegrenzte Vorbeugehaft für sogenannte „Gefährder“

Bayern will unbegrenzte Vorbeugehaft für sogenannte „Gefährder“

Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung hat sich das bayerische Kabinett auf ein Anti-Terror-Paket geeinigt, demzufolge Richter eine zeitlich nicht begrenzte Vorbeugehaft gegen sogenannte „Gefährder“ verhängen können. Als Gefährder werden Personen bezeichnet, die im Verdacht stehen terroristische Anschläge zu planen. Die Vorbeugehaft würde nach dem Polizeigesetz angeordnet, das Ländersache ist. In den Polizeigesetzen verschiedener Bundesländer ist die von der Polizei angeordnete „Vorbeugehaft“ unterschiedlich geregelt. Am weitesten gehen bisher Bayern und Baden-Württemberg, wo die „Vorbeugehaft“ bis zu 14 Tage dauern kann.

In einem Kommentar bezeichnete die Süddeutsche Zeitung die unbeschränkte Vorbeugehaft als „Guantanamo-Prinzip“. Die Unschuldsvermutung werde auf den Kopf gestellt.