Straffällig alleine aufgrund der Teilnahme an Demonstration?: Über den Beginn des Rondenbarg-Verfahrens

Über den Beginn des Rondenbarg-Verfahrens

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Am 18. Januar begann vor dem Hamburger Landgericht der Strafprozess gegen sechs Menschen im sogenannten „RONDENBARG-Komplex“. Ihnen wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, im Rahmen der Proteste gegen den G-20 Gipfel, der 2017 in der Hansestadt Hamburg stattgefunden hatte, schweren Landfriedensbruch begangen zu haben. Die Besonderheit: konkrete Tathandlung sei das bloße Mitlaufen auf der Demonstration gewesen!

Radio Dreyeckland sprach mit Rechtsanwalt Adrian WEDEL aus Berlin über den Prozessaufttakt. Er ist einer der Verteidiger*innen in dem aktuell bis August terminierten Strafprozess.